Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.101

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
10.5 Aufwandsentschädigung an den Bezirksschulinspektor
Allgemeines

Im Zuge der im Zusammenhang mit dem Referat Bezirksschulangelegenheiten durchgeführten Prüfungshandlungen fielen der Kontrollabteilung Auszahlungen der Stadt an den Landesschulrat für Tirol auf. Diese Zahlungen betrafen halbjährliche Rückerstattungen an den Landesschulrat für Tätigkeiten des vormaligen Bezirksschulinspektors (seit
01.08.2014 Pflichtschulinspektor für die Bildungsregion InnsbruckStadt).
Für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 wurde unter dem Titel
Refundierung Bezirksschulinspektor (bzw. Pflichtschulinspektor) ein
Gesamtbetrag im Ausmaß von € 3.637,56 (2013: € 3.628,62) ausbezahlt.

Inhaltliche
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass dem BezirksBegründung dieser
schulinspektor (bzw. bereits seinen Vorgängern) eine städtische ZulaAufwandsentschädigung ge als pauschale Abgeltung seiner für die Stadt Innsbruck erbrachten

Tätigkeiten zuerkannt wurde. Konkret wurde diese Zulage als Aufwandsentschädigung für die Beratungstätigkeiten/Unterstützung des
Bezirksschulinspektors bei Aufgaben der Stadt Innsbruck als
Schulerhalter gewährt.
Einstellung dieser
Eine Rücksprache mit dem Vorstand des Amtes für Personalwesen der
Zahlungen im Jahr 2015 MA I ergab, dass die Zulagengewährung seit 01.01.2015 eingestellt

worden wäre. Diese Einstellung sei infolge der schulgesetzlichen Änderungen (Auflösung der Bezirksebene) vorgenommen worden.
10.6 Weitere dienstliche Verwendung der
beiden Verwaltungsmitarbeiter
Tätigkeitsfeld einer
Bediensteten
im Bereich
Schulverwaltung

Eine ursprünglich im Referat Bezirksschulangelegenheiten tätige Mitarbeiterin war nach Rücksprache mit dem Leiter des Referates Schulverwaltung zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung (auch) mit
Aufgaben der Schulverwaltung beschäftigt. Zum Zeitpunkt der Einschau waren im Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft bzw. im Referat Schulverwaltung (aufgaben-)organisatorische Änderungen angedacht. Diese Änderungen standen unter anderem auch im Zusammenhang mit der Auflösung des Referates Bezirksschulangelegenheiten
bzw. dem Umstand, dass die betroffene Mitarbeiterin des seinerzeitigen Referates Bezirksschulangelegenheiten entsprechende Aufgaben
der Schulverwaltung übernehmen konnte/sollte.

(Ehemaliger)
Referatsleiter Bezirksschulangelegenheiten –
Arbeitskräfteüberlassung mit dem
Land Tirol

Der Leiter des damaligen Referates Bezirksschulangelegenheiten versah seinen Dienst zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung
beim Land Tirol in der Abteilung Bildung. Auf der Grundlage einer zwischen der Stadt und dem Land abgeschlossenen Vereinbarung (Arbeitskräfteüberlassung) wurde zwischen den Vertragsparteien Einvernehmen darüber erzielt, dass der betroffene Mitarbeiter (rückwirkend
ab 01.01.2015) für das Land Tirol tätig wurde/war.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

40