Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf

- S.102

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Im Gegenzug zur Arbeitskräfteüberlassung verpflichtete sich das Land
Tirol zur Rückvergütung der bei der Stadt angefallenen Personalkosten; dies allerdings nach Maßgabe der für den Dienstposten beim Land
Tirol im neuen Besoldungssystem vorgesehenen Vergütung. Die Verifizierung dieser Personalkostenrefundierung für das I. Quartal 2015
durch die Kontrollabteilung ergab keine Beanstandungen.
In der zwischen Stadt und Land abgeschlossenen Vereinbarung erklärte sich das Land Tirol damit einverstanden, dass dieser Dienstnehmer
im Rahmen der Dienstüberlassung (weiterhin) geringfügige Tätigkeiten
für die Stadt Innsbruck verrichtet.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 16.11.2015:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 03./04.12.2015 zur
Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-07476/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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