Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.2

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-2-

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

7.2

I-OEF 100/2014
Verbreiterung Oberntalweg und
Lilly-von-Sauter-Weg

Der Gemeinderat möge beschließen:
5.

MagIbk/2358/VM-VW-STS/2
Datenverbindung zwischen Verkehrslichtsignalanlage und Verkehrsrechner

1.

Der Oberntalweg wird auf eine Wegbreite von dreieinhalb Meter ausgebaut.

2.

Der Kurvenbereich des Lilly-vonSauter-Wegs vor dem Gasthof-Pension
Turmbichl wird nach Maßgabe der
technischen Erfordernisse von im Einsatz befindlichen landwirtschaftlichen
Fahrzeugen aufgewertet.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.10.2014:
Den drei vorliegenden Verträgen wird zugestimmt.
6.

MagIbk/6629/PW-PWV-1

Beschluss (einstimmig):

Änderung der Innsbrucker
Parkabgabeverordnung - Ergänzungsantrag der ÖVP

Der Antrag des Stadtteilausschusses Vill
vom 06.10.2014 wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

Beschluss (einstimmig):
Auf Antrag von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer
wird der Antrag im Herbst 2015 in die Evaluierungsphase der Innsbrucker Parkabgabenverordnung (IPAbgVO 2014) einfließen.
7.
7.1

Anträge des Stadtteilausschusses
Vill vom 06.10.2014
I-OEF 99/2014
Leitbilderstellung für Vill

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Erstellung eines Leitbildes für Vill wird in
Auftrag gegeben und die professionelle Begleitung und Betreuung des Erstellungsprozesses mit Beteiligung des Unterausschusses Vill finanziert.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Vill
vom 06.10.2014 wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

GR-Sitzung 13.11.2014

8.

Nachtragskredite zum ordentlichen Haushalt 2014

8.1

Kinder- und Jugendbetreuung,
Entgelte für sonstige Leistungen Sprachförderung (Gesamtausgaben)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
21.10.2014:
Das Nachtragskreditansuchen ordentlicher
Haushalt, Kinder- und Jugendbetreuung,
Entgelte für sonstige Leistungen - Sprachförderung, aus Vp. 1/200200-728200 in Höhe von € 75.000,-- wird genehmigt.