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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.4

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15.

III 11495/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B14, Pradl, Amraser Straße Nrn. 48 und 50 und Hörmannstraße Nrn. 7, 9, 11, 13 und 15 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. PR - B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B14, Pradl, Amraser Straße
Nrn. 48 und 50 und Hörmannstraße Nrn. 7,
9, 11, 13 und 15 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR - B4), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
16.

III 11498/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B30, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße Nrn. 6 bis 16 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B2/18 und Nr. IN - B2,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

Beschluss (bei Stimmenthaltung von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter und GRin Reisecker,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B30, Innsbruck - Innenstadt, BeGR-Sitzung 13.11.2014

reich Maria-Theresien-Straße Nrn. 6 bis 16
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN B2/18 und Nr. IN - B2, 2. Entwurf), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
17.

III 11500/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F12, Pradl, Bereich
Beda-Weber-Gasse Nrn. 22 und
24, Teilfläche der Gp. 1711/5,
KG Pradl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. PR F10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F12, Pradl, Bereich Beda-Weber-Gasse Nrn. 22 und 24,
Teilfläche der Gp. 1711/5, KG Pradl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. PR - F10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.