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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.10

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Österreichischer
durch Einbringung von zusät zHcben Bundesmitteln die Schaffung
Städtebund
eines kommunal en Rettungsschir111es für Städte und Gemeinden, die
von besonders ungünstigen Rahm enbedingungen betroffen s ind und ihre
Schuldenlast allein nicht mehl" be wältigen können.
die Zusicherung der Bundesregieru ng, dass die vom Österreichischen Städtebund
formulierten Anliegen der Städte auch in etwaigen Freihandelsabkommen
(beispielsweise TII P) und sonstigen internationalen Vereinbarungen
vollinhaltlich abgebildet ""erden.

Infrastrukturinvestitionen und Gemeindekooperationen

Obwohl Österreichs Städte und Gemeinden in der Vergangenheit immer ilu"en Anteil
im Stabilitätspakt erfi.i.llt haben, ww·den zuletzt mehrmals Rahmenbedingungen zu
Ungunsten de1" Kommunen geändert. Die Möglichkeit zum V01"steuerabzug beim Bau
VOll Kindergärten, Sc/wIen und Qnderenlnj7·astr uktllreinrichtlmgen wurde eingeschränkt, der LeisllmgsQ ustausch zwischen Gemeinden in Form VOll Gemeindekooper·ationen sollncucrdings de1" Umsatzsteuer unterliegen.
Der Städtebund fordClt:


die Wiedereinführung des Vorsteuerabzugs vor allem im Schul- und
Bildungsbe reich für kom munale Infrastrukturinvestitionen oder eine Regelung in
Analogie zu m Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz



die ausrei chend e Berücksichtigung der V0 111 Städtebund bereits gefordelten
Gebietsgemeinden oder ähnlichen Gemeindekooperationsformen im
Finanzausgleich.



Kein e steuerliche Benachteiligu ng der Tätigkeit von Gemeindekooperationen.

Daseinsvorsorge, sozialer Wohnbau und Siedlullgswasscrwirtschaft

Mit den Leistungen deI" Daseinsvol"sol"ge e,:füllen Städte und Gemeinden wichtige
(Jcsam tgesellschaftlicheAufgaben, die nicht nach rein ökonomischen Gesichtspunkten
beurteilt werden können. Ein Zudicjifa/trel1 dieser Leistungen hat unmittelbar"e
llegaliveA uswh"kul1(Jel1 auf das soziale Gefüge in unserem Land lind damit auf den

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