Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.20

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ten, welche der IIG KG im Vorfeld des Verkaufs entstanden waren,
ergab sich für die Stadtgemeinde Innsbruck ein anteiliger Erlös von €
1.690.094,97.
Die Zustimmung des Gemeinderates erfolgte unter dem Vorbehalt,
dass ein auf dem Kaufgegenstand künftig realisiertes Wohnbauprojekt
zumindest 30 % wohnbaugeförderte Wohneinheiten umfasse, deren
Vergaberecht der Stadtgemeinde Innsbruck zustehe.
Kaufpreisanpassung

Dem Kaufpreis wurde gemäß Kaufvertrag zwischen der IIG KG und
dem Bestbieter eine Bruttogeschossflächendichte (BGF-Dichte) von
1,10 zugrunde gelegt und vereinbart, dass der Kaufpreis entsprechend
der tatsächlichen BGF-Dichte gemäß Baugenehmigung – diese betrug
1,048 – aliquot anzupassen sei. Daraus ergab sich eine Kaufpreisanpassung von rd. € 121.000,- zugunsten des Käufers, welcher einer
Reduktion des Rückzahlungsbetrages auf € 106.000,- zustimmte. Der
effektive Verkaufspreis ergab sich folglich mit € 2.446.500,- mit einem
bereinigten Erlös in Höhe von € 1.619.428,30 für die Stadtgemeinde
Innsbruck.
2.2.2 Verlegung der Tanzschule

Freimachung der Stadt- Die Realisierung des „Haus der Musik“ am Standort des bestehenden
säle für die Realisierung Stadtsaalgebäudes bedingte den Leerstand desselben und somit die
des „Haus der Musik“
Aussiedlung der dort ansässigen Tanzschule. Die Suche neuer Räum-

lichkeiten für die Tanzschule durch die Stadtgemeinde Innsbruck wurde gemäß GR-Protokoll vom 18.06.2009 notwendig, weil der im Jahr
1980 zwischen der Stadtgemeinde und den Eigentümern der Tanzschule unbefristet abgeschlossene Mietvertrag für den gegebenen Fall
keine Kündigungsmöglichkeit durch die Vermieterin vorsah. Des Weiteren konnte die Kontrollabteilung den Protokollen entnehmen, dass zum
damaligen Zeitpunkt für die Tanzschule zum einen eine Berücksichtigung von Räumlichkeiten in der Planung zum „Haus der Musik“ zur
Debatte stand und sich zum anderen durch den möglichen Ankauf von
Miteigentum an der Liegenschaft Wilhelm-Greil-Straße 23 durch die
Stadtgemeinde Innsbruck für die Tanzschule eine attraktive Möglichkeit
zur Zusammenlegung mehrerer Standorte an einem zentralen Ort
ergab.
Grundsatzvereinbarung
zw. der Tanzschule und
der IIG KG

Ende des Jahres 2008 begonnene Gespräche zwischen Vertretern der
Stadt Innsbruck und der IISG sowie den ehemaligen Miteigentumshaltern und der Geschäftsführung der Tanzschule resultierten im Ankauf
von Miteigentumsanteilen an der Wilhelm-Greil-Straße 23 durch die IIG
KG, einer Adaptierung und eines Neubaus der Räumlichkeiten und
einer anschließend beabsichtigten Vermietung an die Tanzschule.
In Folge trafen die IISG – in ihrer Eigenschaft als Verwalterin städtischen Liegenschaftsvermögens und Wohnungseigentums der IIG KG
– und die Tanzschule am 17.02.2009 eine Grundsatzvereinbarung
über die vollständige Freimachung des Mietgegenstandes in den
Stadtsälen und ein künftiges Mietverhältnis in der Wilhelm-Greil-Straße
23. Des Weiteren hatte man sich im Rahmen der Vereinbarung auf
einen Mietzins geeinigt, der dem künftigen Mietverhältnis zugrunde
gelegt hätte werden sollen.

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Zl. KA-04149/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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