Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.21
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Im weiteren Verlauf der Planungsgespräche und Mietvertragsverhandlungen entfernten sich die Vorstellungen der potenziellen Mieter und
Vermieter zunehmends. Als Problemfelder stellten sich insbesondere
das Flächenausmaß und die Planung des Mietgegenstands sowie die
Höhe des Mietzinses dar.
Mit Schreiben vom 25.09.2009 teilte die Geschäftsführung der Tanzschule mit, dass sie an der Anmietung der Räumlichkeiten sehr interessiert und weiterhin bemüht sei, entsprechende Verhandlungen zu
einem positiven Abschluss zu bringen, der Ordnung halber jedoch
festgehalten werde, dass sie keine Haftung für Planungen oder sonstige kostenverursachende Maßnahmen übernehmen könne, sollten sich
diese Aufwendungen letztlich aufgrund einer nicht erzielbaren Einigung
als unnütz erweisen.
Die IIG KG entgegnete u. a. in einem Schreiben an die Tanzschule
vom 25.03.2010, dass in mehreren Verhandlungen zwischen potenziellem Mieter und Vermieter und im Beisein der ehemaligen Frau Bürgermeisterin eine Einigung über die Festlegung eines für alle Nutzflächen einheitlichen Monatsmietzinses erzielt werden konnte. Dieser
Mietzins wurde in mehreren Gesprächen und Aktenvermerken bestätigt. Die IIG KG hielt des Weiteren schriftlich fest, dass angesichts der
Sach- und Rechtslage feststehe, dass bereits eine Einigung über ein
zukünftiges Bestandsverhältnis und den grundsätzlichen Mietzins erzielt worden sei.
Die Tanzschule und ihre beigezogene rechtsfreundliche Vertretung
sowie die IIG KG legten in weiterer Folge mehrmals ihre gegensätzlichen, argumentativ untermauerten Standpunkte dar.
Zur selben Zeit versuchten die Verhandlungspartner jedoch auch in
Form von Nutzflächenreduktionen und einer Mietzinsanpassung für
untergeordnete Flächen eine Einigung zu erzielen.
Abbruch der
Verhandlungen
Mit Schreiben vom 04.10.2010 beendeten die Vertreter der Tanzschule
schließlich endgültig die Verhandlungen und zogen ihr Interesse an
den neu zu errichtenden bzw. zu vitalisierenden Räumlichkeiten in der
Wilhelm-Greil-Straße 23 zurück. Hierzu merkt die Kontrollabteilung an,
dass gerade die künftige Einmietung der Tanzschule ein bedeutendes
Argument für den Ankauf von Miteigentumsanteilen durch die IIG KG
im Juni 2009 darstellte.
Als Grund für den Abbruch der Verhandlungen wurde von Seiten der
Tanzschule die Aufhebung des Tiroler Tanzunterrichtsgesetzes mit
10.12.2010 durch den Tiroler Landtag angegeben. Dadurch hätten sich
die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen völlig verändert, da künftig
damit zu rechnen sei, dass durch den Wegfall bisher bedingter Voraussetzungen, vermehrt Anbieter von Tanzunterricht in Erscheinung
treten würden und sich daraus eine erheblicher Preisdruck ergäbe.
Aufgrund der wirtschaftlich völlig ungewissen Situation sei die Geschäftsführung davon überzeugt, dass die nunmehrige Situation es
nicht mehr zulasse, die Standortverlegung sowie das damit verbundene unternehmerische Risiko auf sich zu nehmen.
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Zl. KA-04149/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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