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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.28

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3.2.2 Ausschreibung und Vergabe
BVergG 2006

Die Vergaben von Planungs- und Bauleistungen erfolgten im Rahmen
der rechtlichen Regelungen des BVergG 2006 allesamt im Unterschwellenbereich in Form von Direktvergaben oder im nicht offenen
Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bzw. im Fall der Vergabe
der Baumeisterleistungen im offenen Verfahren.
Der Zuschlag erfolgte im Regelfall an den Billigstbieter. In zwei Fällen
war der ursprüngliche Billigstbieter aufgrund von Angebotsmängeln
auszuscheiden.

Bestbieterausschreibung
BM-Arbeiten

Eine Ausnahme bildete die Bestbieterausschreibung der Baumeisterarbeiten, in welcher einerseits der Angebotspreis und andererseits eine
Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für bis zu weitere
drei Jahre als Zuschlagskriterien festgeschrieben wurden.
Zur schriftlich geführten Zusammenstellung der Angebotsöffnung
„Baumeisterarbeiten“ musste die Kontrollabteilung feststellen, dass die
Reihung der Bieter nach Billigstbieter- und nicht entsprechend Ausschreibungsunterlagen nach Bestbieterkriterien erfolgt war. Bei korrekter Reihung hätte sich zwar keine Veränderung des Best-/Billigstbieters
ergeben, jedoch ein Positionstausch der zweit- und drittgereihten Bieter, welcher im Falle des Ausscheidens des Bestbieters Konsequenzen
mit sich gebracht hätte.
Die Kontrollabteilung empfahl, den Vergabekriterien vermehrt Augenmerk zu widmen, auch wenn durch den Einsatz elektronischer Vergabeportale ähnlich gelagerte Fehler künftig mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Die IIG KG wird der Empfehlung
der Kontrollabteilung Folge leisten.

Zweimalige
Verlängerung der
Zuschlagsfrist

Entsprechend den Ausschreibungsbedingungen hatten sämtliche Bieter einer Zuschlagsfrist von fünf Monaten ab Angebotsende zugestimmt, in welcher sie an ihr Angebot gebunden waren. In der Annahme eines Baustarts im ersten Halbjahr 2010 erfolgten die Ausschreibungen und Angebotseröffnungen für einige wesentliche Gewerke bereits im Zeitraum Februar bis April 2010. Aufgrund von Verzögerungen
wurden vor Ablauf der Zuschlagsfrist die drei bis vier bestgereihten
Anbieter je Gewerk schriftlich um Fristverlängerung bis zum
31.12.2010 gebeten. Nachdem sich weitere Verzögerungen einstellten,
ersuchte die IIG KG im Rahmen eines zweiten Schreibens um eine
weitere Fristverlängerung bis zum 30.06.2011.
Sämtliche Unternehmen, die im Zuge der Vergabeverfahren den Zuschlag erteilt bekamen, zeigten sich schriftlich mit der zweimalig verlängerten Zuschlagsfrist einverstanden. In einigen Fällen wurden etwaige Mehrkosten aufgrund von Baukostensteigerungen angezeigt.

Beauftragungen

Die Beauftragungen erfolgten für Auftragssummen ab € 14.500,- per
Schlussbrief, darunter durch Bestellschein oder Auftragsschreiben. Für
mehrere Gewerke erfolgte gemäß den Vorbedingungen zum Leistungsverzeichnis der Ausschreibung der Einbehalt einer Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 5 % der Vergabesumme bis zum Ende der
jeweiligen Bauarbeiten.

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Zl. KA-04149/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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