Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.38
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Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
3 Ordentlicher Haushalt
Voranschlag und
Jahresrechnung 2013 –
Fristeneinhaltung
Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2013 erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.
Infrastrukturausgaben
Der Voranschlag 2013 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen
Betrag in Höhe von € 5,024 Mio. für laufende Maßnahmen der Infrastruktur vor. Davon wurden insgesamt € 97,0 Tsd. als Bedeckung für
andere Ansätze herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein
Voranschlag in Höhe von € 4,927 Mio. zur Verfügung stand. Dieser
Gesamtbetrag verteilte sich auf 84 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 4,339 Mio. Somit ergab sich im Bereich der laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2013 ein effektives
Sparvolumen in Höhe von € 0,588 Mio.
Jahresrechnung 2013
Entsprechend den Bestimmungen des § 70 Abs. 1 IStR sind die Kassen- und Rechnungsbücher mit 01.01. jeden Jahres eröffnet und mit
31.12. des Haushaltsjahres, spätestens jedoch mit 28.02. des folgenden Jahres (Auslaufmonat gemäß IStR) abgeschlossen worden. Dem
Rechnungsabschluss 2013 sind sämtliche nach § 17 Abs. 1 und 2 VRV
erforderlichen Beilagen angeschlossen worden.
Beilagen zum
Rechnungsabschluss –
+Empfehlung
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 7 VRV i.d.g.F. ist dem Rechnungsabschluss unter anderem „ein Nachweis über den Stand an Wertpapieren und Beteiligungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des
Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und den Stand am Schluss des
Finanzjahres“ anzuschließen. Bereits anlässlich der letztjährigen Prüfung der Jahresrechnung 2012 hielt die Kontrollabteilung fest, dass dieser (bundes-)gesetzlich normierte Nachweis im Rechnungsabschluss
des Jahres 2012 – wie auch in den Vorjahren – zwar enthalten war,
jedoch inhaltlich nach Meinung der Kontrollabteilung nicht vollständig
den gesetzlichen Regelungen entsprach. So wurden in diesem Nachweis lediglich die städtischen Beteiligungen abgebildet, nicht jedoch die
im städtischen Bestand geführten Wertpapiere. Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, den damals geführten „Nachweis über den
Stand an Wertpapieren und Beteiligungen (gemäß § 17 Abs. 2 Z 7
VRV)“ inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, indem darin
auch der Bestand und die jährlichen Veränderungen der von der Stadt
Innsbruck gehaltenen Wertpapiere angegeben wird. Im letztjährigen
Anhörungsverfahren wurde vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV darauf hingewiesen, dass die betreffenden Informationen zu den Wertpapieren bislang im jährlichen Finanzstatus veröffentlich worden sind. Gleichzeitig avisierte die zuständige Dienststelle für
den Fall, dass darüber hinaus eine Veröffentlichung im Rahmen des
Rechnungsabschlusses notwendig sei, eine entsprechende Umsetzung.
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Zl. KA-08986/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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