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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.40

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Mietzinsaufwendungen/
Einnahmen aus
Vermietung und
Verpachtung

Bereits bei der Prüfung der Jahresrechnung 2010 der Stadtgemeinde
Innsbruck hat die Kontrollabteilung die zum Teil erheblichen Abweichungen zwischen Budgetierung und Abrechnung der Mietzinsaufwendungen sowie der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aufgegriffen. Die Kontrollabteilung empfahl damals, durch geeignete Maßnahmen (in Abstimmung mit der IISG) eine bessere Übereinstimmung
zwischen Präliminare und Rechnung sicherzustellen, was in der Stellungnahme der Fachdienststelle auch zugesichert worden ist. Bedingt
durch die Erstellung des Doppelbudgets für die Jahre 2011 und 2012
konnte die Umsetzung dieser Empfehlung voraussichtlich erst bei der
Jahresrechnung 2013 wirksam werden.
Die Kontrollabteilung hat daher im Zuge der diesjährigen Prüfung die
vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV budgetierten
und abgerechneten Mietzinsaufwendungen des Jahres 2013 für alle
Unterabschnitte einer neuerlichen Einschau unterzogen. Auch wenn
insgesamt im Rahmen der Deckungsklasse – vor allem bei den Mietzinsaufwendungen – die Differenz zwischen Voranschlag und Rechnung gering war, ist es dennoch bei einzelnen Unterabschnitten sowohl
bei den Aufwendungen als auch bei den Einnahmen zu teils großen
Abweichungen gekommen. Die Kontrollabteilung empfahl wiederholt,
bei den jeweiligen Unterabschnitten durch geeignete Maßnahmen (in
Kooperation mit der IISG) eine bessere Übereinstimmung zwischen
Präliminare und Rechnung sicherzustellen. In ihrer dazu abgegebenen
Stellungnahme argumentierte die MA IV erneut damit, dass im Rahmen
der Präliminierung nicht genau abschätzbar wäre, bei welchen städt.
Einrichtungen Sanierungen und Instandhaltungen notwendig sind. Diese Instandhaltungskosten seien Teil der Mietzahlungen und könnten
jedes Jahr in anderen Unterabschnitten anfallen.

Nachweis der
Erläuterungen

Betreffend die von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft im Nachweis der Erläuterungen abgegebenen Erklärungen zu
den einzelnen Voranschlagsposten, „die Budgetierung und Abrechnung erfolgt nach Meldungen und Vorschreibungen der IIG“, empfahl
die Kontrollabteilung im Bericht für das Rechnungsjahr 2010, speziell
für den Nachweis der Erläuterungen von der IISG jene Detailinformationen einzufordern und anzugeben, die (in den zu erläuternden Bereichen) zu den Abweichungen geführt haben. Damit wäre eine höhere
Transparenz und Nachvollziehbarkeit bezüglich der bei den jeweiligen
Voranschlagsposten ausgewiesenen Über- bzw. Unterschreitungen
gewährleistet. Die Umsetzung dieser Empfehlung wurde im damaligen
Anhörungsverfahren bereits für den Rechnungsabschluss 2011 zugesichert.
Bei der Durchsicht des Nachweises der Erläuterungen im Rechnungsabschluss 2013 stellte die Kontrollabteilung allerdings (wie auch schon
in den Vorjahren) fest, dass bei den Erklärungen für die Abweichungen
zwischen Budget und Rechnung betreffend die Mietzinsaufwendungen
sowie die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unverändert
mit „die Budgetierung und Abrechnung erfolgt nach Meldungen und
Vorschreibungen der IIG“ argumentiert worden ist. Die Kontrollabteilung wiederholte auch hier ihre bereits mehrfach ausgesprochene
Empfehlung, zur Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit
für den Nachweis der Erläuterungen mit Nachdruck von der IISG jene
Detailinformationen einzufordern, die (in den zu erläuternden Bereichen) zu den Abweichungen geführt haben. Im Anhörungsverfahren

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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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