Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.44
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Verhältnis Ertragsanteile Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgazu Ausschließlichen
ben zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im PrüfungsGemeindeabgaben
jahr 2013 auf 60,0 % zu 40,0 % belaufen. Bezug nehmend auf das Vor-
jahr betrug die Relation 60,7 % zu 39,3 %.
Rücklagenstand
Zum Ende des Finanzjahres 2013 war der Rücklagenstand mit insgesamt rd. € 24,5 Mio. ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr
um € 4,5 Mio. erhöht.
Änderung
Rücklagenwesen
Mit dem Gesetz vom 06.10.2011, LGBl. Nr. 121/2011, ist das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 geändert worden. In Bezug
auf das Rücklagenwesen wurden die Bestimmungen betreffend die
Notwendigkeit einer Betriebsmittelrücklage und deren Dotation aufgehoben. Diese Neuerung trat mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung zum 13.12.2011 in Kraft. Im Zuge ihrer diesjährigen Prüfung
stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Betriebsmittelrücklage in der
Höhe von € 14.534,57 aufgelöst und die Erneuerungsrücklage im Jahr
2013 um diesen Betrag erhöht worden ist.
Entsprechend den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen hat
die Stadt Innsbruck zur Vorsorge für künftige Erfordernisse zum einen
Erneuerungsrücklagen (Erneuerung von Vermögensgegenständen)
und zum anderen Sonderrücklagen für Aufwendungen, die sonst aus
Darlehen oder anderen außerordentlichen Einnahmen bestritten werden müssten, zu bilden.
Erneuerungsrücklage
Im Jahr 2013 wurde der Erneuerungsrücklage ein Betrag von € 2,9
Mio. zugeführt, womit diese zum 31.12. mit einem Betrag in der Höhe
von rd. € 11,2 Mio. zu Buche stand.
Sonderrücklage
„Garagen-Stellplätze“
Die Sonderrücklage „Garagen-Stellplätze“ erhöhte sich im Jahr 2013
um rd. € 113,2 Tsd. auf insgesamt ca. € 585,9 Tsd. Der jährliche Zugang hat der Höhe der Ist-Einnahmen auf der Vp. „Interessentenbeiträge Par. 9 Abs. 4 TBO“ im Unterabschnitt „Gemeindestraßen“ zu entsprechen; dies war im Jahr 2013 auch der Fall.
Sonderrücklage
„Universität“
Im Wirtschaftsjahr 2013 hat die Haushaltsrücklage „Universität“ einerseits die vereinbarte Zuführung in der Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren
und anderseits ist dieser Rücklage ein Betrag von rd. € 66,6 Tsd. entnommen worden.
Die Zuführung ist auf den vom GR in seiner Sitzung vom 09.12.2010
einstimmig gefassten Beschluss zurückzuführen, der bestehenden
Sonderrücklage „Universität“ jährlich einen Beitrag in der Höhe von
€ 400,0 Tsd. zuzuführen. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung
ist zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang
mit den Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten gem. Universitätsgesetz 2002 vorgesehen.
Der oben genannte Betrag von rd. € 66,6 stellte einen Zuschuss für die
Renovierung bzw. Revitalisierung des Botanischen Gartens des Institutes für Botanik der LFU dar.
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Zl. KA-08986/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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