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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.25

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Schutzbereich

Der Schutzbereich der FFW umfasst das südwestliche Innsbrucker
Stadtgebiet von der Maximilianstraße bzw. dem Hauptbahnhof bis zur
westlichen Stadtgrenze. Besondere Schutzobjekte stellen u.a. das Klinikareal und die Universität dar. Im Großraum Innsbruck ist die FFW
außerdem für die Inntal- und Brenner Autobahn, die Westbahnstrecke
und am Inn für den Abschnitt Telfs – Wattens zuständig.

Ausstattung

Zur Ausstattung zählten zum Prüfungszeitpunkt ein Tanklöschfahrzeug
(TLF), ein Kleinlöschfahrzeug (KLF), ein Pulver-Anhänger, ein Kleinrüstfahrzug (KRF), ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF), ein Tragkraftspritzen-Anhänger (TS-Anhänger) sowie ein Einsatzboot.

Ehemaliger Standort

Erste Überlegungen zur Erweiterung des vorhandenen Platzangebotes
von rd. 237 m² Nutzfläche beschäftigten sich mit einem Ausbau der
alten Feuerwache am Standort Weingartnerstraße 26 a.
Auf Basis der im Jahr 2000 überarbeiteten baulichen Richtlinien des
Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV-RL FH-01) bezüglich der empfohlenen Ausstattung von Feuerwachen wurden im
Zuge einer Bestandsaufnahme sowie Kurzbeurteilung der Standortsituation und desRaumangebotes u.a. folgende Beanstandungen getroffen:
 Unzureichendes Raumangebot hinsichtlich Mitgliederversammlungen
 Fehlen geeigneter Schulungsräumlichkeiten
 Unzureichende Umkleidebereiche sowie Sanitäranlagen
 Zu geringe Anzahl an Parkplätzen für Mitglieder im Einsatzfall
 Kein Gelände für Einsatzübungen vorhanden
3.2 Standortbeurteilung

Standortprüfung

Als mögliche neue Standorte für die Feuerwache wurden verschiedene
Grundstücke und Varianten in Betracht gezogen. Drei Standortareale,
die als möglicherweise geeignet angesehen worden waren, wurden
einer Prüfung unterzogen.

Bestehender Standort

Hierbei handelte es sich zum einen um den damals aktuellen Standort
der bestehenden Feuerwache auf den Grundstücken Gst. 1626/1 und
1626/3 der KG 81136 Wilten mit einem Gesamtausmaß von 1.149 m².
Zum verfügbaren Flächenangebot wurde festgestellt, dass wesentliche
Teile der noch unbebauten Grundflächen aufgrund der baurechtlichen
Bestimmungen sowie des Schutzbereiches der angrenzenden Inntal
Autobahn nur stark eingeschränkt genutzt werden könnten und grundsätzlich keine ausreichende Verbesserung zur Erfüllung der Kriterien
der ÖBFV-RL FH-01 zu erreichen wäre.

Sieglanger-West

Der zweite untersuchte Standort „Sieglanger-West“ war jener, auf welchen schlussendlich auch die Entscheidung zur Bebauung fiel. Dieser
befindet sich westlich der Sieglanger Siedlung zwischen der nördlich
verlaufenden Inntal Autobahn und der im Süden befindlichen Arlbergbahntrasse. Im Osten schließt ein Autobahnparkplatz der Autobahnenund Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) an,
im Osten verläuft in nur einigen Metern Entfernung der Geroldsbach.

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Zl. KA-14245/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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