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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.45

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Voraussetzung für die Auszahlung der gegenständlichen Zuwendung
wäre lt. Beschluss des GR vom 09.12.2010 eine Einigung des so genannten „Kooperationsgremiums“ (bestehend aus dem StS und den
Vertretern beider Rektorate) sowie ein den Bestimmungen der städtischen Subventionsordnung angemessenes vollständig ausgefülltes
und unterfertigtes Subventionsansuchen gewesen. Da in den zur Verfügung gestellten Unterlagen keine entsprechenden Nachweise enthalten waren, hat die Kontrollabteilung angeregt, künftig im Zusammenhang mit der Vergabe von Sondersubventionen für universitäre Infrastrukturmaßnahmen auf die Einhaltung der gem. Beschluss des GR
vom 09.12.2010 festgehaltenen Ausführungen Bedacht zu nehmen. In
ihrer Stellungnahme hat die MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung hierzu mitgeteilt, dass bei künftigen Vergaben von
Sondersubventionen an die Universitäten auf die Ausführungen des in
Rede stehenden GR-Beschlusses geachtet werde.
Der Stand der Sonderrücklage „Universität“ hat sich zum 31.12.2013
auf insgesamt gerundet € 2,1 Mio. belaufen.
Sonderrücklage
„Bildungs- und
Kulturbau“

Die Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ in Höhe von € 2,9
Mio. war bereits im Jahr 2004 vorausschauend zur Finanzierung von
Kulturprojekten eingerichtet worden. Im Jahr 2007 wurde dieser Rücklage ein Betrag in Höhe von € 3,5 Mio. zugeführt. In den Jahren 2008
bis 2013 erfolgte weder eine Zuschreibung noch eine Entnahme, weshalb zum Ende des Wirtschaftsjahres 2013 rd. € 6,4 Mio. eingestellt
waren.

Sonderrücklage
„Bedeckung AOH“

Die Haushaltsrücklage „Bedeckung AOH“ war zum Jahresbeginn 2013
mit einer Höhe von rd. € 2,9 Mio. ausgewiesen. Im geprüften Wirtschaftsjahr wurde dieser Rücklage ein Betrag von € 1,2 Mio. zugeführt,
demzufolge sich der Stand dieser Sonderrücklage zum Stichtag
31.12.2013 auf insgesamt rd. € 4,1 Mio. erhöht hat.
Mit Beschluss des GR vom 27.03.2014 haben die Mitglieder dieses
Gremiums die Übertragung von Kreditresten aus dem AOH 2013 in
den AOH 2014 und zugleich die Bedeckung derselben durch die bestehende Haushaltsrücklage „Bedeckung AOH“ in Höhe von
€ 4.047.800,00 genehmigt.

Rücklagendeckungsquote

Die Rücklagendeckungsquote für die zum Jahresende 2013 in der Jahresrechnung ausgewiesenen Rücklagen beläuft sich auf 113,46 %.
Diese Kennzahl bringt den Anteil der Rücklagen (rd. € 24,5 Mio.) am
Eigenkapital zum Ausdruck, wobei sich das Eigenkapital aus dem Kassenbestand (rd. € 18,8 Tsd.), den täglich fälligen bzw. kurzfristig angelegten Beständen der Girokonten (rd. € 17,9 Mio.) und aus den sonstigen Veranlagungsbeständen (rd. € 9,8 Mio.) von insgesamt rd. € 27,7
Mio. zum 31.12.2013 zusammensetzt.
Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich dieser Wert um 42,71 % und ist
im Wesentlichen auf die positive Entwicklung der Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen Bundesabgaben und der damit verbundenen Liquiditätsüberschüsse zurückzuführen. Wie im Vorjahr konnte von einer
ausreichenden Deckung der Rücklagen durch das Eigenkapital gesprochen werden.

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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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