Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.48

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führen, dass in Mutterschutz bzw. Karenz befindliche Bedienstete zu
ersetzen, auf Grund des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes aber im Stellenplan weiterhin auszuweisen waren. Andererseits war eine Reihe von
Bediensteten auf Teilzeitbasis beschäftigt. Auf die Gesamtanzahl der
zum Jahresende 2013 im Stand geführten Arbeitnehmer entfielen 421
Teilzeitbeschäftigte, was einer Summe von 238 Vollbeschäftigten entsprach. Die Anzahl der Vollbeschäftigten betrug somit 1.382.
Personalstruktur

Von den 1.565 Bediensteten des Stadtmagistrates (Stand 31.12.2013)
waren 1.362 Vertragsbedienstete (ohne Lehrlinge) und 203 Pragmatisierte. Dazu kamen 17 Lehrlinge, die in verschiedenen Bereichen der
Magistratsabteilungen I bis V in Ausbildung standen. 299 Vertragsbedienstete waren unkündbar gestellt (2012: 1.359 Vertragsbedienstete,
davon 318 unkündbar und 212 Pragmatisierte). Die Frauenquote zum
Jahresende 2013 belief sich auf 46,1 % gegenüber 44,8 % 2012. Der
durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwand einschließlich Lohnnebenkosten
(ohne Berücksichtigung der Lehrlinge und gegen Refundierung zugewiesene Mitarbeiter) betrug im Jahr 2013 € 46,6 Tsd. (2012: € 44,5
Tsd.).

Nebengebühren

Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der
Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die
aktiven Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen
sich (mit Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 8,171 Mio.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Aufwand um € 42,4 Tsd. (- 0,5 %)
reduziert.

Friedhofaufseher

Im Zuge der Durchsicht des Lohnartenkataloges hat die Kontrollabteilung stichprobenartig in die im Nebengebührenkatalog unter dem Titel
„Friedhofaufseher“ definierten und im Jahr 2013 zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen.
Laut Nebengebührenkatalog sind für die städt. Friedhofaufseher zwei
Nebengebühren vorgesehen, nämlich



eine Pauschalvergütung für das Öffnen und Schließen der Friedhöfe an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen und
eine Vergütung für Anwesenheitsdienste der Friedhofaufseher an
Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen.

Obige Vergütungen werden den in den städt. Hauptfriedhöfen West
und Ost und den in den Sonderfriedhöfen Mühlau und Hötting als
Friedhofaufseher tätigen Bediensteten für Leistungen an Wochenenden und Feiertagen gewährt. Verständnishalber ist zu bemerken, dass
für die Friedhofaufseher der Hauptfriedhöfe an Wochenenden und
Feiertagen entsprechend den Öffnungszeiten immer Dienstpflicht besteht, in den Sonderfriedhöfen jedoch nur dann Dienst zu versehen ist,
wenn dort ein Leichnam aufgebahrt ist. Andernfalls ist auf den Sonderfriedhöfen an den genannten Tagen nur das Öffnen und Schließen der
Friedhöfe zu bewerkstelligen (gewesen), die Friedhöfe selbst sind während der Öffnungszeit unbeaufsichtigt.
Pauschalvergütung
für das Öffnen und
Schließen

Die von den Friedhofaufsehern auf den städt. Sonderfriedhöfen an
Wochenenden und Feiertagen zu verrichtenden Sperrdienste sind in
Form von Pauschalbeträgen vergütet worden. Diese Pauschalbeträge
belaufen sich laut Nebengebührenkatalog aktuell (seit März 2014) auf
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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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