Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.52

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erhöht worden sind. Im Jahr 2013 sind die Tilgungen mit den Zinsen
und Nebenkosten wieder gesunken und erreichten betragsmäßig den
geringsten Wert der untersuchten Zeitreihe von 5 Jahren.
Pro-Kopf-Verschuldung

Im Beobachtungszeitraum 2012 bis 2013 ist der Schuldenstand um
€ 220,89 Tsd., das entspricht 1,64 %, gesunken. Analog dazu hat sich
auch die Pro-Kopf-Verschuldung von € 91,30 im Jahr 2012 auf € 89,40
im Jahr 2013 reduziert, was einer Verbesserung um € 1,90 bzw.
2,08 % entspricht. (Bei dieser Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung
hat die Kontrollabteilung den Bevölkerungsstand per 31. Oktober 2013
mit Erst- und Zweitwohnsitz im Ausmaß von 147.583 Einwohnern berücksichtigt.)

Endtilgungsjahre

Die Beurteilung des Schuldenstandes per 31.12.2013 im Hinblick auf
das jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr) machte deutlich, dass ein
Anteil von 1,46 % (€ 193,34 Tsd.) des Schuldenstandes 2013 bis ins
Jahr 2018 (Restlaufzeit 0 – 5 Jahre) getilgt sein wird. In den mittleren
Laufzeitenbereich (6 – 10 Jahre Restlaufzeit bzw. Endtilgungsjahr
2023) fallen 3,91 % (€ 520,00 Tsd.) des Schuldenstandes 2013. Beim
Großteil der Schulden per 31.12.2013 (€ 12.570,70 Tsd. bzw. 94,63 %)
beträgt die Restlaufzeit über 10 Jahre (Endtilgungsjahre 2025 – 2043).

Zuordnung zum
Gläubiger

Vom Gesamtschuldenstand per 31.12.2013 im Ausmaß von
€ 13.284,04 Tsd. entfallen insgesamt € 12.754,22 Tsd. auf – vom Land
Tirol gewährte – langfristige Wohnbauförderungsdarlehen und
€ 529,82 Tsd. auf Geldmittel, die von inländischen Finanzunternehmungen (Banken) zur Verfügung gestellt worden sind und eher kurzfristigen bis mittelfristigen Charakter aufweisen.

Freie Finanzspitze

Im Haushaltsjahr 2013 ist eine Freie Finanzspitze in Höhe von
€ 17.107,2 Tsd. erwirtschaftet worden. Das Ergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 13.748,0 Tsd.) um € 3.359,2 Tsd. bzw. ca. 24,4 %
erhöht.
Der Schuldendienst (Zins- sowie Kreditrückzahlung) und die Ausgaben
für (Finanzierungs-)Leasingverpflichtungen können weiterhin vollständig aus dem Ergebnis der fortdauernden Gebarung bedient werden.
Außerdem war es mit dem Erreichen der Freien Finanzspitze möglich,
durch eine Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt (€ 12.880,2
Tsd.) Investitionsprojekte des Jahres 2013 zu finanzieren und Bedeckungen von Nachtragskrediten und Rücklagenzuführungen vorzunehmen.
4 Außerordentlicher Haushalt

Generelle Grundsätze
für die Mittelanmeldung
im AO-Haushalt

Der vom Gemeinderat beschlossene AO-Haushalt 2012 stellte den unmittelbaren, fortzuschreibenden Ausgangspunkt für den über Auftrag
der Frau Bürgermeisterin zu erstellenden Investitionsplan 2013 – 2016
dar, der wiederum in direktem Zusammenhang mit dem AO-Haushalt
2013 zu sehen ist. Für die Anmeldung der einzelnen Ansätze des
AO-Haushaltes 2013 hat die MA IV – Referat Budgetabwicklung und
Finanzcontrolling allgemeine Grundsätze erarbeitet, die als strikte

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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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