Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.53

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Vorgaben unbedingt zu beachten sind und deshalb alljährlich wiederholend – für das Jahr 2013 mit Rundschreiben vom 06.06.2012,
Zl. IV-05177/2012 – u.a. auch den einzelnen Magistratsabteilungen zur
Kenntnis gebracht werden.
Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2012

Die Bewirtschaftung der Vorhaben des AO-Haushaltes kann durch die
Anordnungsberechtigten ohne weitere Freigabebeschlüsse erfolgen, es
sei denn, dass eine Freigabe in besonderen Einzelfällen dem Gemeinderat vorbehalten wurde. Wie im Ordentlichen Haushalt erfolgt die Bewirtschaftung nach dem Prinzip der Fälligkeit und ist in qualitativer und
quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten. Nachträge zu den Ausgabenansätzen sind jedenfalls nur dann
zulässig, wenn zur Wahrung des Gesamtfinanzierungsrahmens bei
anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen lukriert werden
können oder Mehrerlöse bei den AO-Einnahmen sichergestellt sind. Im
Zusammenhang damit ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Pkt. 10 der
Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2013 Ausgabemittel
des AO-Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch
nicht verfügt ist, grundsätzlich als verfallen gelten. Der Gemeinderat
kann jedoch über Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen in begründeten Fällen über deren weitere Verwendung nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher, d.h. eine
Übertragung auf das Folgejahr, verfügen. Allerdings dürfen Überträge
nur in dem im Folgejahr unbedingt benötigten Ausmaß beantragt werden, wobei auch die Ansätze des Folgejahres mitberücksichtigt werden
müssen. Von der MA IV wird jedes begründete Ansuchen auf seine
tatsächliche Notwendigkeit überprüft, bevor es an den Ausschuss für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen weitergeleitet wird.
Die MA IV – Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling hat im
Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr 2013 mit Schreiben vom 21.02.2013 unter der Geschäftszahl IV-11505/2012 eine mit
den Anordnungsberechtigten abgestimmte Liste der aus sachlichen
Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem AO-Haushalt
2012 in den AO-Haushalt 2013 zur Genehmigung vorgelegt. Der Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen befasste sich am
12.03.2013 mit dieser Angelegenheit, der Gemeinderat nahm in seiner
Sitzung vom 21.03.2013 den Antrag zur Übertragung von Kreditresten
in der Höhe von € 2,94 Mio. aus dem AO-Haushalt 2012 in den
AO-Haushalt 2013 sowie deren Bedeckung aus der Rücklage des
AO-Haushaltes an.
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der
Übertrag der nicht verbrauchten Ansätze aus dem Rechnungsjahr 2012
in das Haushaltsjahr 2013 im fünfjährigen Zeitvergleich erstmalig wieder angestiegen ist.

Folgeausgaben bzw.
Folgeeinnahmen

Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet
der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab
einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für jedes einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeausgaben bzw.
-einnahmen, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre, zu ermitteln und
bekannt zu geben.

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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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