Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.56
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und Beteiligungen vom 11.03.2014 zur Übertragung von nicht verbrauchten Kreditresten aus den Ansätzen 2013 in den AO-Haushalt
2014 im Betrag von € 4,04 Mio. angenommen und die Bedeckung dieses Übertrages aus der Rücklage des AO-Haushaltes genehmigt.
Problematik der
Übertragbarkeit von
Ansätzen des
AO-Haushaltes
Die Kontrollabteilung stellte im fünfjährigen Zeitvergleich im Zusammenhang mit den aus den Vorjahren abzuarbeitenden Resten einerseits fest, dass die Überträge der nicht verbrauchten Ansätze aus den
Haushaltsjahren 2009 und 2010 rückläufig waren und ab dem Jahr
2011 wieder zugenommen haben, wobei der größte Übertrag vom Jahr
2013 in das Jahr 2014 zu verzeichnen war. Anderseits war auch im
Jahr 2013 wieder bemerkenswert, dass vereinzelt Kreditreste entgegen
den Ausführungsbestimmungen für die jährlichen Voranschläge über
mehrere Jahre vorgetragen worden sind. Eine zeitliche Beschränkung
der Übertragung der Ausgabemittel des AO-Haushaltes ergibt sich jedoch zwingend aus Pkt. 10 (Überwachung von Ausgaben) der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2013 bzw. aus der zur Erstellung der Haushaltsrechnung 2013 getroffenen Verfügung der Frau Bürgermeisterin vom 16.12.2013, Zl. IV-13672/2013, wonach eine Fortschreibung lediglich in das Folgejahr vorgesehen ist. Die Kontrollabteilung hat bereits in Vorjahren diese Problematik behandelt und in den
jeweiligen Anhörungsverfahren von der zuständigen MA IV Unterstützung erhalten. Allerdings wurde damals wie nunmehr aktuell von der
MA IV sowohl auf die Möglichkeit eines mehrmaligen Übertrages in
begründeten Einzelfällen hingewiesen als auch erklärt, dass politische
Aspekte zu beachten wären. Darüber hinaus argumentierte die MA IV,
dass die Zahlungen bei Bauvorhaben nach Baufortschritt erfolgen und
dadurch auch eine teilweise Übertragung eines Ansatzes notwendig
werden könne.
Bedeckung der
Ausgaben des
AO-Haushaltes 2013
Zur Bedeckung der Ausgaben des AO-Haushaltes 2013 waren keine
Fremdmittel notwendig, die Finanzierung der Projekte des
AO-Haushaltes 2013 in der Höhe von € 43,99 Mio. erfolgte ausschließlich aus Eigenmitteln sowie Bundes- und Landeszuschüssen.
Im Konnex mit der Bedeckung der Ausgaben des AO-Haushaltes 2013
stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Rahmen der Zuführung aus
dem Ordentlichen Haushalt (€ 12,88 Mio.) im Voranschlag 2013 ursprünglich eine solche in der Höhe von lediglich € 7,90 Mio. präliminiert
worden war. Aufgrund des (damals noch vorläufigen) Ergebnisses im
Rechnungsabschluss 2013 des Ordentlichen Haushaltes und im Hinblick auf die Vermeidung einer Aufnahme von Kommunaldarlehen
zur Finanzierung der AO-Vorhaben 2013, hatte die MA IV – Referat
Budgetabwicklung und Finanzcontrolling mit Schreiben vom
17.02.2014, Zl. IV-13672/2013, daher vorgeschlagen, zur Bedeckung
der AO-Vorhaben 2013 eine weitere Zuführung im Ausmaß von € 4,98
Mio. vom Ordentlichen Haushalt in den Außerordentlichen Haushalt zu
genehmigen. Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung stand diese
Bewilligung des Gemeinderates allerdings noch immer aus. Die Kontrollabteilung empfahl, diesen nach den einschlägigen Bestimmungen
des IStR erforderlichen Beschluss des zuständigen Gemeindeorganes
ehestens nachzuholen.
Im Anhörungsverfahren dazu teilte die MA IV – Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung mit, dass der Antrag auf Genehmigung
einer weiteren Zuführung von € 4,98 Mio. vom Ordentlichen Haushalt in
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Zl. KA-08986/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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