Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.57
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den Außerordentlichen Haushalt auf der Tagesordnung zur Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen am
07.10.2014 stehen und dem Gemeinderat am 16.10.2014 zur Genehmigung vorgelegt werden würde.
5 Kassenlage
Kassengebarung,
Kassenbestand
Die Kassengebarung für das Rechnungsjahr 2013 wurde mit
28.02.2014, somit fristgerecht im Sinne des IStR 1975, abgeschlossen.
Eine Zusammenführung der Kassenbestände zum Abschlusstag
28.02.2014 zeigte die Übereinstimmung zwischen der Summe der
schließlichen Kassenbestände laut Sachbuchführung und der von der
Stadtkasse tatsächlich ermittelten Geldbestände.
Prüfung Stadtkassa
Darüber hinaus führte die Kontrollabteilung am 27.08.2014 eine unvermutete Revision der Stadtkasse durch. Der Kasseniststand stimmte mit
dem Kassensollstand überein. Eine diesbezügliche Niederschrift wurde
der Frau Bürgermeisterin am 01.09.2014 unter der Geschäftszahl
KA-08890/2014 übermittelt.
6 (Kennzahlen-)Analyse Rechnungsquerschnitt 2013
Allgemeines zum
Rechnungsquerschnitt
Der Rechnungsquerschnitt gemäß Anlage 5b der VRV i.d.F. BGBl. II
Nr. 118/2007 gibt in verdichteter Form den Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss wieder. Die jeweilige Bezeichnung als „Querschnitt“
basiert auf dem Umstand, dass dieser sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Ordentlichen und des Außerordentlichen Haushalts ausgehend von festgelegten Einnahmen- und Ausgabenarten über alle Ansätze der funktionellen Gliederung in einem Betrag abbildet.
Ziffernmäßige Verifizierung des Rechnungsquerschnitts 2013 –
Empfehlung
Bei der ziffernmäßigen Verifizierung der Daten des Rechnungsquerschnittes des Jahres 2013 stellte die Kontrollabteilung eine geringfügige betragliche Abweichung (€ 52.458,55) in der Kennziffer 23 – Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren fest. Im Ergebnis wurde
von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass ihrer Meinung nach
einerseits die im Rechnungsquerschnitt des Jahres 2013 in der Kennziffer 23 – Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren ausgewiesene Summe um einen Betrag von € 52.458,55 zu hoch und andererseits die in der Kennziffer 24 – Verwaltungs- und Betriebsaufwand
ausgewiesene Summe um einen Betrag von € 52.458,55 zu niedrig
angegeben wird. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung begründet
sich dieser Differenzbetrag in einer offenbar irrtümlich vorgenommenen fälschlichen Kategorisierung der Vp. 1/212000-729100 (Hauptschulen – Neue Mittelschulen – Sonst. Ausgaben – Schulautonomie)
mit der Rechnungsquerschnittskennziffer „23“ anstatt „24“. Die Kontrollabteilung empfahl der zuständigen Dienststelle, die Zuordnung der
Voranschlagspost 1/212000-729100 im Rechnungsquerschnitt zu
überprüfen bzw. zu korrigieren. In ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme informierte die MA IV darüber, dass die Änderung der Rechnungsquerschnittskennziffer bereits erfolgt sei.
Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest
Ausgehend vom Rechnungsquerschnitt des Haushaltsjahres 2013 ermittelte die Kontrollabteilung die vom KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung bzw. der KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH entwickelten Kennzahlen des so genannten „KDZ-Quicktests“.
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Zl. KA-08986/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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