Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.62

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Anlässlich der Aufnahme der Wirtschaftskammer Tirol als neuer Gesellschafter der IMG hat u.a. auch die Stadt Innsbruck € 1.500,00 oder
2 % vom Stammkapital abgetreten. Dem Verkauf der städtischen Anteile und der damit einhergehenden Reduzierung der Beteiligung der
Stadt Innsbruck an der IMG von 51 % auf 49 % wurde vom GR in seiner Sitzung vom 11.07.2013 zugestimmt.
Wertrechte

Zum Stichtag 31.12.2013 haben die Wertrechte des Anlagevermögens
rd. € 1,7 Mio. betragen. Diese Summe setzte sich hauptsächlich aus
den Wertrechten der Stadtgemeinde Innsbruck an der Rathaus Passage GmbH in Höhe von rd. € 1,5 Mio., d.s. 10 % des Nennwertes, zusammen. Des Weiteren waren in dieser Bilanzposition Wertrechte an
der Internationales Studentenhaus, gemeinnützige Gesellschaft m.b.H.
(Anteil: € 125,0 Tsd. oder 12,5 % des Nennwertes) sowie an der Tiroler
Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (Anteil € 120,0 Tsd. oder 4,5 % des Nennwertes) enthalten.

Sonstige
Ausleihungen

In den sonstigen Ausleihungen waren im Wesentlichen Kapitalforderungen gegenüber Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie
an Dritte gewährte Wohnbauförderungs- und Haushaltsgründungsdarlehen mit einem Betrag von insgesamt rd. € 3,4 Mio. enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich diese Ausleihungen um rd.
€ 170,0 Tsd. oder 4,7 %.

Darstellung der nicht
fälligen Verwaltungsschulden in der
Vermögens- und
Schuldenrechnung

Zum 31.12.2013 wurden in der Jahresrechnung 2013 zwei Geschäftsfälle im Nachweis über nicht fällige Verwaltungsschulden ausgewiesen.
Verwaltungsschulden sind lt. VRV Verbindlichkeiten, deren Rechtsgültigkeit zwar schon feststeht, deren Fälligkeit aber am Schluss des Finanzjahres noch nicht eingetreten ist. Aufgrund der unterschiedlichen
Gliederung in der Vermögens- und Schuldenrechnung im Vergleich zur
Jahresrechnung war in der Vermögens- und Schuldenrechnung eine
Verwaltungsschuld bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen aufgelistet und die andere Verwaltungsschuld bei den
sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt.

Nicht fällige
Verwaltungsschuld –
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen

Die erste Verwaltungsschuld betraf ein Darlehen mit dem Verwendungszweck Erweiterungsbau – Pflegebetten im Heim am Hofgarten,
welches der IIG & Co KG geschuldet wird und daher der Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zugeordnet war
(Stand am Jahresultimo: € 2.209.315,83). Die Stadt Innsbruck übernahm einen Großteil der Zahlungsverpflichtung des Wohnbauförderungsdarlehens (Gemeinderatsbeschluss vom 26.11.1992) für den Erweiterungsbau eines Pflegebettentraktes und überwies vierteljährlich
die entsprechende Annuität an den damaligen Eigentümer Innsbrucker
Sozialfonds (ISF). Dieser wiederum hatte die gesamte Annuität als
Darlehensnehmer vierteljährlich an das Land Tirol zu leisten. Nach der
bescheidmäßigen Auflösung des ISF wurde das Vermögen (inkl. der
hier beschriebenen Liegenschaft Kaiserjägerstraße 12) an die Stadt
Innsbruck übertragen und durch einen Einbringungsvertrag mit Stichtag 31.05.2007 an die IIG & Co KG weitergeleitet. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat der Stadt Innsbruck, dass die damalige teilweise Schuldübernahme des Darlehens durch die Stadt Innsbruck weiterhin mittels Transferzahlungen an die neue Eigentümerin IIG & Co
KG fortgesetzt wird.

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Zl. KA-08986/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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