Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.67
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Bei der aktuell vorgenommenen Einschau der Kontrollabteilung zeigte
sich, dass die letztjährige Empfehlung der Kontrollabteilung umgesetzt
worden ist, indem die aufgezeigten Darlehen im Haftungsnachweis der
Stadtgemeinde Innsbruck per 31.12.2013 aufscheinen.
Bericht des Landes Tirol
über „Die Finanzlage
der Gemeinden Tirols“ –
Abweichung Haftungsbestände der Jahre
2011 und 2012 –
Umsetzung der
letztjährigen
Empfehlung
Alljährlich im August veröffentlicht die Abteilung Gemeindeangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung eine Publikation über die
Finanzdaten und die Finanzlage der Gemeinden Tirols. Bei der letztjährigen Prüfung der Jahresrechnung 2012 hielt die Kontrollabteilung fest,
dass Anfang August 2013 der Bericht „Die Finanzlage der Gemeinden
Tirols 2012“ herausgegeben worden war. Im Zusammenhang mit den
von der Stadt Innsbruck gegenüber diversen Rechtsträgern übernommenen Haftungen wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen,
dass die in dieser Veröffentlichung für die Jahre 2011 und 2012 ausgewiesenen (höheren) Haftungsbestände nicht mit den in den städtischen
Jahresrechnungen im Rahmen der jeweiligen Haftungsnachweise abgebildeten Werten korrespondierten. Recherchen der Kontrollabteilung
zur Aufklärung dieser im Vergleich zum Bericht des Landes Tirol bestehenden betraglichen Differenzen (2011: € bzw. US-Dollar 17.033.037;
2012: € bzw. US-Dollar 12.564.871) brachten das Ergebnis, dass diese
die Haftungen der Stadt Innsbruck für Cross-Border-Leasing-Geschäfte
der IKB AG betreffen. Genau genommen handelt es sich bei den Abweichungen um Währungsdifferenzen zwischen € und US-Dollar. Von
der Kontrollabteilung wurde empfohlen, in Abstimmung mit der Abteilung Gemeindeangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung
eine diesbezügliche Korrektur zu veranlassen. Im letztjährigen Anhörungsverfahren erklärte das zuständige Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV das Zustandekommen dieser Differenzen aus seiner Sicht und sagte im Ergebnis zu, entsprechend der Empfehlung der
Kontrollabteilung dieses Problem des währungskonformen Haftungsausweises gemeinsam mit der Gemeindeabteilung des Landes Tirol zu
lösen.
Im aktuellen Bericht des Landes Tirol über „Die Finanzlage der Gemeinden Tirols 2013“ wird der zum Stichtag 31.12.2013 korrekte Haftungsbestand von gerundet € 161.975.663,00 angegeben. Die letztjährige Empfehlung der Kontrollabteilung wurde somit von der zuständigen
Dienststelle umgesetzt.
Österreichischer
Stabilitätspakt 2011 –
Festlegung von
Haftungsobergrenzen
(auch für Gemeinden) –
Umsetzung der
Letztjährigen
Empfehlung
Im Zuge des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011, BGBl. I
Nr. 117/2011 vom 12.12.2011, wurde erstmals bestimmt, dass der
Bund bundesgesetzlich für die Bundesebene und die Länder landesgesetzlich für die jeweilige Landesebene und die jeweilige Gemeindeebene verbindliche Haftungsobergrenzen festlegen.
Durch die Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 mit LGBl. Nr. 10/2012 vom 21.02.2012 (und der Tiroler
Gemeindeordnung mit LGBl. Nr. 11/2012 vom 21.02.2012) kam der
Landesgesetzgeber der aus dem Österreichischen Stabilitätspakt 2011
in puncto Haftungsobergrenzen bestehenden Verpflichtung nach. Seither bestimmt § 68a IStR i.d.g.F. die Übernahme von Haftungen. Neben
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Zl. KA-08986/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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