Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.17

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- 521 -

Ausdrücklich festgehalten wird, dass
es sich um keinen flächen- jedoch
wertgleichen Tausch handelt.
3.

4.

Die Stadtgemeinde Innsbruck wird für
die auf dem städtischen Grundstück
883, KG 81121 Mühlau, lastenden
Dienstbarkeiten (C-LNr. 21, 22 und
23) die jeweiligen Zustimmungserklärungen einholen. Die Teilflächen 1, 3
und 9 gemäß des gegenständlichen
Vermessungsplanes werden der
Stadtgemeinde Innsbruck lastenfrei
übergeben.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Vertrages,
die Einholung aller allenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes. Die
aus Anlass der Vertragserstellung
und grundbücherlichen Durchführung
zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren trägt jeder Vertragsteil selbst,
soweit sie ihm direkt vorgeschrieben
werden (wie insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr
sowie die Kosten der Beglaubigung).
Die Kosten der Vermessung sowie
des Teilungsplanes trägt die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH,
hingegen übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck die Kosten der Lastenfreistellungen. Ebenso trägt die
Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung derjenige Vertragsteil, der diese für sich in
Anspruch nimmt.

5.

Voraussetzung für den Verkauf ist die
Erteilung der notwendigen Exkamerierungsbewilligung durch die Mag.Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht.

6.

IV-RA 1177/2009
Verbauungsprojekt des ehemaligen Retter-Areals, Vermietung
eines Teiles der Gießen-Parzelle
an die Spechtenhauser GesmbH
& Co KG, Änderung des Stadtsenatsbeschlusses vom
18.8.2010

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.10.2010:
1.

In Abänderung des Stadtsenatsbeschlusses vom 18.8.2010 erklärt sich
die Stadtgemeinde Innsbruck gegenüber der Spechtenhauser GesmbH &
Co KG bereit, im Zusammenhang mit
der Vermietung des Teiles der Gießen-Parzelle, Grundstück 3758/1
KG Hötting, an die Spechtenhauser
GesmbH & Co KG die Haftung für
den bedungenen Mietzweck zu übernehmen, das heißt, sie leistet Gewähr
eine Befahrbarkeit mit Fahrzeugen
von maximal 40 Tonnen Gesamtgewicht.

2.

Zur Beobachtung des Gerinnes wird
die Mag.-Abt. III, Tiefbau, beauftragt,
eine regelmäßige Kontrolle des Gießen-Gerinnes vorzunehmen bzw.
vornehmen zu lassen.

3.

Im Falle einer notwendigen Sanierung
oder Erneuerung des Gießen-Gerinnes, übernimmt die Stadtgemeinde
Innsbruck die diesbezüglichen Kosten
und verpflichtet sich gegenüber der
Spechtenhauser GesmbH & Co KG,
diese Sanierung bzw. den Neubau
unverzüglich in Angriff zu nehmen.

4.

Sollte ein derartiges Ereignis außerhalb der Niederwasserperiode erfolgen, sodass Bauarbeiten nicht möglich sind, nimmt der Mieter zur Kenntnis, dass die Mietfläche und damit
auch das nördlich angrenzende
Grundstück 1680/4 nicht, oder nur
eingeschränkt nutzbar sind.
Die Stadtgemeinde Innsbruck wird
jedenfalls alles unternehmen, um den
Fortbetrieb der Spechtenhauser
GesmbH & Co KG zu ermöglichen,
ohne jedoch dafür eine ausdrückliche
Garantie oder Gewähr zu leisten.

GR-Sitzung 14.10.2010