Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.38

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- 542 -

Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Das ist die Sache Florian Millonig, die
schon altbekannt ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es geht um
das Grundstück am Schusterbergweg.
Das Grundstück ist im Bauausschuss und
im Gemeinderat unter dem Begriff
"Millonig-Grundstück" durch viele Diskussionen doch bestens bekannt. Ich möchte
hier meine ablehnende Stimme kundtun.
Ich bin im Bauausschuss nicht stimmberechtigt, aber ich werde hier ganz klar und
deutlich gegen den Entwurf des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und
beim nächsten Punkt gegen den Flächenwidmungsplan stimmen.
Alle, die sich diese Entwicklung angesehen haben, kennen auch die Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
hinter der ich vollinhaltlich stehe. Ich
möchte diese Stellungnahme der Mag.Abt. III, Stadtplanung, gerne mit den
Grundlagen und den Begründungen beim
so genannten Grundstück von Rudolf Heis
in Hötting nördlich der Steinbruchstraße
vergleichen. Es geht darum, dass ein
kleiner Zwickel gewidmet wird. Es gibt
viele Begründungen, jedoch keine
Begründung für mich, die schlagend ist,
warum das gemacht werden sollte.
Ein Argument war, dass sich die
Grundstücke um das Grundstück von
Florian Millonig im Besitz der Stadt
Innsbruck befinden und es in der Widmungshoheit der Stadt Innsbruck liegt, ob
hier noch weitere bebaute Grundstücke
entstehen. Meiner Meinung nach kann die
Eigentümerfrage der Grundstücke niemals
Grundlage sein, dass man so genannte
Inselwidmungen durchsetzt. Es wird durch
diese Teilwidmung am Kalvarienberg in
Arzl östlich des Schusterbergweges
wirklich ein neues Siedlungsgebiet
angerissen. Wenn man dort mit einer
Einzelwidmung beginnt, dann muss man
sich als Stadt Innsbruck überlegen, ob
man nicht den ganzen Teil widmen kann.
GR-Sitzung 14.10.2010

Es gibt dort kein öffentliches Interesse,
welches eine Grundlage dafür wäre, dass
man sich hier mit einer Umwidmung
befassen könnte. Ich würde den Gemeinderat wirklich auch auf Grund von
Folgewirkungen bitten, diesem Beschluss
nicht zuzustimmen.
Ich erachte es auch in Konsequenz für die
Haltung und für die Linie der Stadt
Innsbruck unglaublich wichtig, dass wir bei
solchen Maßnahmen nicht von der
Widmungspolitik, die wir über viele Jahre
verfolgt haben, abweichen.
Ein ähnlicher Fall wäre der Punkt in
Hötting bei der Hörtnaglstraße, den wir im
Bauausschuss auch ablehnend beurteilt
haben. Wir haben uns das angesehen. Es
hätte sich dort auch um eine Einzelwidmung gehandelt. Ich würde bitten, dass
man diesen Weg auch wirklich weiter geht.
Es sollte hier nicht ein neues Siedlungsgebiet aufgerissen werden, da ansonsten
in dem Bereich die klare Abgrenzung
eindeutig verloren geht. Das ist meine
Stellungnahme dazu.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
GR Mag. Fritz: Es ist dies einer der
wenigen Fälle in Raumordnungsfragen in
der ich mit der Frau Bürgermeisterin - wir
sind sehr oft einer Meinung - und der
Leiterin der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
eine Meinungsverschiedenheit habe. Die
Frau Bürgermeisterin hätte ja ganz Recht,
wenn wir hier ein neues Siedlungsgebiet
anreißen würden, dann wäre das ein
gefährlicher Präzedenzfall.
Ich glaube nur aus meiner Sicht, dass das
Argument nicht stimmt. Wir haben das
Grundstück mehrfach besichtigt. Ich war
auch einmal mit Hofrat Dr. Spörr, als
dieser noch Leiter der Abteilung Bau und
Raumordnungsrecht des Landes Tirol war,
nach der ablehnenden Stellungnahme
zum bereits einmal von uns beschlossenen Flächenwidmungsplan vor Ort. Hofrat
Dr. Spörr hat mir gesagt, dass er sich
gedacht hat, dass die Stadt Innsbruck
schon wieder eine der zweifelhaften
Umwidmungen macht. Zu dieser Zeit war