Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.41

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- 545 -

Bebauung nur im ebenen Bereich realisiert
wird und man die Bebauung, wenn man
über die Arzler Straße fährt, nicht sieht.
Wir wissen, dass der Kalvarienberg der
Stadt Innsbruck gehört. Das ist wirklich ein
Thema, denn wenn man irgendwo eine
Fläche anreißt und eine Bebauung
zulässt, dann stellt sich die Frage, wie es
weiter geht. Es können dann andere
Generationen im Gemeinderat darüber
entscheiden, aber für mich ist das schon
ein Eingriff in diesen Bereich, der auf der
Seite von Arzl zur Stadt Innsbruck neigt.
GR Mag. Fritz hat etwas vornehm
verschwiegen. Natürlich gibt es das
Privatgutachten von einem privaten
Sachverständigen. Aber, es gibt auch ein
Schreiben von einer Person, die der
Präsident des Tiroler Landtages ist, und in
der damaligen Funktion der Bürgermeister
dieser Stadt war, in dem dargelegt wurde,
dass im Zusammenhang mit dem Ausbau
des Schusterbergweges anscheinend
Zugeständnisse oder Versprechungen
gemacht wurden, die wir alle nicht kennen.
Die Frau Bürgermeisterin, wir alle und ich
wissen davon nichts. Es wurden damals
Verwendungszusagen gemacht. Das ist
nicht nichts, wenn so ein Schreiben
verfasst wird.
Ich denke schon, dass das auf den Gang
eines Verfahrens und wie man damit
umgeht, einen gewissen Einfluss hat. Ich
kann mich den Ausführungen der Frau
Bürgermeisterin sowie des Obmannes des
Bauausschusses voll anschließen und
werde deshalb diesen beiden Punkten
nicht die Zustimmung geben.
in

Mehrheitsbeschluss (gegen Bgm.
Mag.a Oppitz-Plörer, Bgm.-Stellv. Kaufmann, StRin Dr.in Moser, GRin KeuschniggLadurner, GR Schuster, GR Mag. Krackl,
ÖVP und StRin Dr.in Pokorny-Reitter;
13 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
5.10.2010 (Seite 541) wird angenommen.

GR-Sitzung 14.10.2010

39.

III 13618/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F39, Arzl, Bereich
der Gp. 64/1, KG Arzl, (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1, Zeichn.
Nr. 2533), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Ing. Krulis;
1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer, Bgm.-Stellv. Kaufmann, StRin Dr.in Moser, GRin KeuschniggLadurner, GR Abenthum, GR Schuster,
GR Mag. Krackl, TSB, ÖVP und StRin
Dr.in Pokorny-Reitter; 15 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F39, Arzl,
Bereich der Gp. 64/1, KG Arzl, (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.