Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.45
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47.
III 9483/2010
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HA - F33, KG Hötting, Höttinger Au nördlich Landesstraße
Höttinger Au Nrn. 72 bis 86, östlich der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und Speckweg, südlich Sonnenstraße (als
teilweise Änderung des Teilflächenwidmungsplanes Nr. HA F10, Zeichn. Nr. 3498), gemäß
§ 36 Abs. 2 sowie § 107 Abs. 3
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Diese Stellungnahme richtet sich inhaltlich
gegen das geplante Wohnbauprojekt.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Dazu ist festzustellen, dass die Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Umsetzung des
vorliegenden Projektes nicht erforderlich
wäre, da das Projekt auf bereits rechtskräftig als Bauland gewidmeten Grundstücken umgesetzt werden soll. Allerdings
kann mit der gegenständlichen Widmungsänderung ein Beitrag geleistet
werden, die generellen Freihaltungsziele
wieder raumordnerisch zu sichern.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,
den Flächenwidmungsplanentwurf Nr. HA
- F33, KG Hötting, Höttinger Au nördlich
Landesstraße Höttinger Au Nrn. 72 bis 86,
östlich der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und Speckweg, südlich Sonnenstraße (als teilweise Änderung des
Teilflächenwidmungsplanes Nr. HA - F10,
Zeichn. Nr. 3498), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006, zu
beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
GR Mag. Fritz: Die Sache ist im Prinzip
schon fertig, aber wir warten mit der
Vorlage noch auf die Verträge. Es hat
GR-Sitzung 14.10.2010
auch zum allgemeinen und zum ergänzenden Bebauungsplan erstaunlich
wenige Einsprüche gegeben. Ich führe das
darauf zurück, dass wir ein wettbewerbliches Verfahren durchgeführt haben, das
von einer außergewöhnlichen Qualität
war. Nicht wenige derer, die im Bauausschuss der Flächenwidmung und der
Bebauungsplanung zugestimmt haben,
waren ursprünglich vor Beginn dieses
Wettbewerbes mehr als skeptisch, ob man
dort in der Größe wirklich etwas Vernünftiges bauen kann, wie das jetzt passiert ist.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich auch.)
Wir sind eines Besseren belehrt worden.
Das Wettbewerbssiegerprojekt wurde von
der Jury unter dem Vorsitz von Arch.
Rüdiger Lainer vorgestellt. Arch. Rüdiger
Lainer hat uns sehr eindringlich vor Augen
geführt, wie die Jury dort gearbeitet hat.
Es wurde in mehreren Schritten immer
wieder gefragt, ob man dort bauen muss
oder darf bzw. ob die Alternative, dort gar
nichts zu bauen, vielleicht die klügere ist.
Wir haben dann im Dialog mit immer
weniger Architekten, weil immer wieder in
mehreren Stufen des Verfahrens einige
ausgeschieden sind, dieses Projekt von
DIN A 4 entwickeln lassen. Das Projekt
geht jetzt in sehr überzeugender Weise
mit dem Raum um.
Das Projekt erfüllt zwei wesentliche
Bedingungen, nämlich einerseits den
oberen Teil dieser Hangkante völlig frei zu
spielen und auch als Biotop zu erhalten,
wie der Landesumweltanwalt in seiner
Stellungnahme auch bestätigt hat.
Gleichzeitig sieht das Projekt vor, ein
großes Grundstück in der Ebene als
öffentliches Grün freizuspielen.
Es sind wesentliche Fortschritte gegenüber einem früheren Projekt, gegen das es
Tausende von Einsprüchen gegeben hat,
gemacht worden. Wir haben diesmal vier
Einsprüche, denn es ist einfach in der
Projektentwicklung etwas passiert, wo wir
alle gerade der Jury und ihrem Vorsitzenden Arch. Rüdiger Lainer wirklich dankbar
sein müssen, dass er auf diesem Weg
sowohl die planenden Architekten als auch
den Bauausschuss begleitet hat. Jetzt ist
ein Projekt vorhanden, dem man wirklich
vorbehaltlos zustimmen kann, weil es an
einer wunderbar erschlossenen - nämlich