Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.54
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natürlich über die Klubbeiträge macht, die
der Gemeinderat beschließt. Das kann mit
dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck passieren, dass es
verstärkte personelle Unterstützung geben
sollte. Man kann daher die Klubförderung
erhöhen. Das ist auch ein Beschluss des
Gemeinderates.
Das Anstellen von Personen für jeden
Klub - vor allem für kleine Fraktionen würde ich in dem Sinne als überzogen
erachten, weil es hier zu einer Ausweitung
des Dienstpostenplanes kommt. Wir
verlangen auch immer von unseren
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, von
den Abteilungsleiterinnen bzw. den
Abteilungsleitern sowie den Amtsvorständinnen bzw. den Amtsvorständen, dass
keine Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiterausweitung stattfindet.
g)
Stadtsenat: Gesetzliche Verankerung
des Erweiterten Stadtsenates. In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann die Bürgermeisterin
bzw. der Bürgermeister die Gemeinderatsparteien, die nicht im Stadtsenat vertreten sind, einladen, je ein
Mitglied aus ihrer Mitte zur Teilnahme
an der Stadtsenatssitzung, in der diese Angelegenheit behandelt wird, mit
beratender Stimme, aber ohne Antrags- und Stimmrecht, zu entsenden.
Das wird jetzt schon zum Teil so gemacht,
das sollte aber auch verankert werden. So
eine Regelung würde ich mir wünschen
und vorschlagen.
h)
Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung:
Eine Bürgerinnen- und Bürgerbefragung ist durchzuführen, wenn dies
2000 Wahlberechtigte verlangen.
4.
Geschäftsordnung für den Gemeinderat: Hinsichtlich der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist grundsätzlich eine Vereinfachung der Sitzungsgestaltung und der Tagesordnung umzusetzen (zum Beispiel: das
war auch schon Thema in dem vorliegenden Entwurf, dass es keine Unterscheidung mehr zwischen Geschäftsund allgemeiner Sitzung des Gemeinderates gibt, dass die Anfragebeantwortungen schriftlich ergehen,
GR-Sitzung 14.10.2010
dass die infrastrukturelle Ausstattung
der Klubs gegeben ist, etc.)
Das heißt, dass man die Antrags- und
Fragemöglichkeiten durchaus verbessert.
Mag.a Oppitz-Plörer, Schuster,
Mag.a Mayr, Kaufmann, LadurnerKeuschnigg, Haller, Abenthum,
Dr.in Moser, Eberharter und Mag. Krackl,
alle e. h.
Ich darf den dringenden Antrag noch wie
folgt begründen: Wie in den anderen
278 Tiroler Gemeinden, in denen seit dem
Jahre 1992 die Möglichkeit der Direktwahl
der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters besteht, soll auch in der Landeshauptstadt Innsbruck die Direktwahl
eingeführt werden.
Die seit nunmehr zwanzig Jahren stattfindenden Diskussionen und Bestrebungen
zur Verwirklichung der Direktwahl sollen
im Hinblick auf die Gemeinderatswahl 2012 finalisiert werden. Zwanzig
Jahre Papier hält viel aus. Ich habe mir die
Anträge herausgesucht, die von
GR Federspiel und GR Mag. Kogler,
damals noch auf einem Blatt Papier, am
24.5.2005 eingebracht wurden. Es gab
damals auch einen Antrag mit einem
Minderheitenvotum, der vom damaligen
StR Federspiel und Alt-Bgm. DDr. van
Staa vom Stadtsenat in den Gemeinderat
geschickt wurde. Das war im Jahre 1999.
Es wurden damals auch schon verschiedene Änderungen nach dem Salzburger
Modell vorgeschlagen. Das ist in der
Zwischenzeit elf Jahre her.
Zur Zeitdimension: Hofrat Dr. Praxmarer,
der jetzt beim Land Tirol in Pension
gegangen ist, hat mir beim Bürgermeistertag auf der Herbstmesse gesagt, wie er im
April 1976 beim Land Tirol begonnen hat,
dass einer der ersten Akten, mit denen er
sich befasst hat, die Vorschläge für
mögliche Änderungen des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
waren, was damals schon eine Zeit
angedauert hat.
Alt-StR Dr. Steidl hat sich in über
180 Sitzungen mit dieser Angelegenheit
befasst. 180 Sitzungen sind etwas
übertrieben. Viele wissen aber nicht, was
dann in diesem Entwurf steht. Der Entwurf
wird sehr oft als das gelbe vom Ei zitiert