Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.80

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- 584 -

nermaßen sinnvolles und im öffentlichen
Interesse liegendes Projekt, wofür bei der
Stadt Innsbruck um eine Subvention
angesucht wurde, bekommt ein Verein
keine Mittel, wenn dieser nicht vorher
unterschreibt, dass die gesamte Gebarung
geprüft werden darf. Das halte ich für
überschießend.
Andererseits - das hat GR Hof gemeint gibt es schon Fälle, wo man ein bisschen
mehr als nur den Verwendungsnachweis
der gegebenen Subvention prüfen möchte.
Man hat manchmal das Gefühl, dass auf
Grund einer gewissen kreativen Buchführung in einem bestimmten Bereich einer
Tätigkeit ein Zuschussbedarf konstruiert
worden ist, wo in einem anderen Bereich
der Tätigkeit vielleicht etwas übrig
geblieben wäre.
Ob man das jemals in den Griff bekommen kann, weiß ich nicht sicher. Eines ist
sicher und hier gebe ich GR Mag. Denz
Recht, dass wir in Österreich den Begriff
der Unschuldsvermutung, wenn ich mir so
diverse Vorgänge ansehe, schon ein
bisschen überstrapaziert haben. Daher
verstehe ich den Vorschlag von GR Hof,
den ich auch teile. Der Kontrollausschuss möge sich in Zusammenarbeit mit dem
Leiter der Kontrollabteilung - dieser kann
am besten sagen, wo die rechtlichen
Grenzen, als auch die Grenzen seiner
personellen und sonstigen Ressourcen
zum Prüfen liegen - Folgendes überlegen:
Wir haben im Moment eine zugegeben
ziemlich strikte Prüfung von Verwendungsnachweisen usw. Daher ist zu
prüfen, ob das ausreichend ist, oder ob es
Bereiche gibt, wo man darüber hinaus
berechtigt im öffentlichen Interesse
Einschau halten sollte. Wie sehen dafür
die rechtlichen Möglichkeiten aus?
Den Antrag von GR Mag. Denz, so wie er
formuliert ist, anzunehmen, würde mir
nicht im Traum einfallen, denn dieser ist
weit überschießend. Für das dahinter
steckende Anliegen habe ich ein gewisses
Verständnis. Wenn im Kontrollausschuss
einmal gemeinsam überlegt wird, wo es
möglicherweise einen Bedarf gibt, über die
jetzige Kontrolltätigkeit hinauszugehen,
dann ist das sinnvoll. Wenn das der Fall
ist, wie wird weiter vorgegangen? Wenn
alles in Ordnung ist, dann lassen wir es so
wie es ist. Das würde mir nicht unvernünfGR-Sitzung 14.10.2010

tig vorkommen. Daher bitte ich, dem
Antrag, der Zuweisung an den Stadtsenat
verbunden mit dem Ersuchen, den Antrag
an den Kontrollausschuss zu einer
Stellungnahme weiterzugeben, zuzustimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
RUDI, Liberales Innsbruck und FPÖ;
11 Stimmen):
Die von GR Hof beantragte Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat mit
gleichzeitiger Weiterleitung an den
Kontrollausschuss (Seite 581) wird
abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
RUDI, Liberales Innsbruck und FPÖ;
10 Stimmen):
Der von GR Mag. Denz in der Sitzung des
Gemeinderates am 17.6.2010 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
57.8

I-OEF 138/2010
Wiltener Platzl - Mentlgasse,
Verkehrsberuhigung (GRin
Mag.a Pitscheider)

GRin Mag.a Pitscheider: Das Wiltener
Platzl ist Gott sei Dank schön gestaltet
worden.
(StRin Dr. inPokorny-Reitter: In der Zeitung
hast du aber ganz etwas anderes dazu
gesagt.)
Wann habe ich etwas anderes gesagt? Ich
habe es immer super gefunden, dass es
gemacht worden ist. Ich bin froh gewesen,
dass ein zweiter Baum dazu gekommen
ist, was auch die Forderung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort war.
Das Wiltener Platzl ist super gestaltet
worden. Es ist noch eine Belebung
notwendig, weil das Platzl bis zum Umbau
eine bessere Verkehrsinsel mit Parkplätzen war. Während der Umbauarbeiten war
auch die Mentlgasse gesperrt. Es war für
jene Leute, die in die Mentlgasse gelangen mussten, dort auch möglich umzudrehen. Die Sperre hat auch für den dort
angesiedelten Betrieb kein Problem
dargestellt.