Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.81
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Ein interessierter Bürger, der dort wohnt,
hat eine Anfrage an die Mag.-Abt. II,
Straßen- und Verkehrsrecht, gestellt, ob
man nicht versuchen könnte, diesen
Bereich auszunehmen und die Einfahrt
über das Wiltener Platzl in die Mentlgasse
zu verhindern, damit sich dort das Leben
ausbreiten kann. Dieser Bürger wurde
ziemlich lapidar abgeschoben und deshalb
stelle ich jetzt diesen Antrag, das neuerlich
zu untersuchen und wirklich mit Fakten
und nicht mit Vermutungen zu untermauern.
In der vorletzten Sitzung des Verkehrsausschusses haben wir zahlreiche
Maßnahmen rund um das Wiltener Platzl
behandelt. Damals hat die Wirtschaftskammer Tirol auch schüchtern angefragt,
ob man die Mentlgasse nicht zumachen
könnte, weil dort gerne Gastgärten
betrieben würden. Es ist dann herausgekommen, dass die Wirtschaftskammer
Tirol einen offiziellen Antrag stellen würde,
zu untersuchen, die Mentlgasse für den
Verkehr zu sperren, um den Platz wirken
und eine Belebung zuzulassen.
Ich ersuche,
um die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck; 2 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Pitscheider in der
Sitzung des Gemeinderates am 17.6.2010
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
58.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
58.1
I-OEF151/2010
DDr.-Alois-Lugger-Platz im
Olympischen Dorf, Kosten durch
Sachbeschädigung (FPÖ, Liberales Innsbruck und RUDI)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
dringenden Anfrage der FPÖ, Liberales
Innsbruck und RUDI (Seite 553) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Im Zeitraum 2006 bis 2010
gesamt € 91.229,31.
Zu Frage 2.: Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3.: Die Kosten wurden aus der
Instandhaltungsrücklage bezahlt.
Zu Frage 4.: Nein, da der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) bis
dato kein Verursacher bekannt war. Auf
Anfrage bei der Polizei wurde nun
bekannt, dass in einem Schadensfall der
Täter ermittelt werden konnte. Es handelt
sich hierbei und die Beschädigung von
Fassadenplatten mit einer Schadenshöhe
von € 1.800,--.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) prüft derzeit, inwieweit in diesem
Fall ein Regressanspruch möglich und mit
vertretbarem Aufwand durchsetzbar ist.
Auf Anweisung der Eigentümervertreterin,
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer, wird bei
Schadensfällen künftig jedenfalls Anzeige
(gegen Unbekannt) erstattet werden.
Zu Frage 5.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 4.
Zu Frage 6.: Siehe dazu Antwort zu
Frage 4.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich finde es sehr
schön, dass wir die Anfragebeantwortungen jetzt wieder schriftlich bekommen. Um
dem noch geltenden Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 und der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
gerecht zu werden, macht die Frage der
Eröffnung der Debatte nur Sinn, wenn
man die Anfragebeantwortungen ein
bisschen vorher erhält.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bin jetzt
nicht davon ausgegangen, dass jemand
wirklich den Antrag auf Eröffnung der
Debatte stellt.
StRin Mag.a Schwarzl: Die dringende
Anfrage hat den Sinn und Zweck direkt
darüber zu debattieren. Wenn wir die
Anfragebeantwortungen vor der Pause,
wo wir über die dringenden Anträge
beraten, bekommen, dann könnten wir
zumindest einen Blick darauf werfen, ob
wir überhaupt die Eröffnung der Debatte
begehren.
GR Mag. Denz: Ich ersuche
GR-Sitzung 14.10.2010