Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.112
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tung der Gesellschaft mit der Finanzverwaltung abgestimmt werden.
Die Erinnerung der Kontrollabteilung werde jedenfalls auch zur Kenntnis genommen.
2.2 Stammkapital
Schreiben der Geschäftsführung der ISD
vom 21.08.2008
Mit Schreiben vom 21.08.2008 informierte die Geschäftsführung der
ISD die Stadt Innsbruck, dass die Eigenkapitalausstattung der ISD in
den letzten Jahren bedenkliche Ausmaße angenommen habe und die
Eigenkapitalquote zum 31.12.2007 bereits knapp unter 16 % liege. Da
auf Grund der gegebenen Rahmenbedingungen positive Jahresergebnisse illusorisch seien, müsse bereits mit Abschluss des Jahres 2008 mit
einer weiteren Verschlechterung der Eigenkapitalquote, möglicherweise
sogar mit der Unterschreitung des Grenzwertes gem. URG von 8 %,
gerechnet werden.
In Anbetracht dieses Umstandes wurde eine Aufstockung des Stammkapitals der Gesellschaft mit denjenigen Mitteln, die für diverse Investitionstätigkeiten (Möblierung Wohnheim Lohbach sowie Restmöblierung
Wohnheim Tivoli und Saggen und Möblierung Haus A und C/Wohnheim
Hötting) ohnehin anfallen und ansonsten per Kapitaltransferzahlung
aus dem AO-Haushalt der Stadt Innsbruck finanziert werden müssten,
vorgeschlagen.
Bericht der MA IV vom
03.11.2008
Die MA IV hat in ihrem Bericht vom 03.11.2008, Zl. IV-15395/2008, an
die (ehemalige) Frau Bürgermeisterin die von der Geschäftsführung der
ISD vorgeschlagene teilweise Verwendung der für die Jahre 2009 und
2010 geplanten Investitionszuschüsse (€ 6,1 Mio.) im Ausmaß von
€ 3,0 Mio. zur Stärkung des Eigenkapitals grundsätzlich befürwortet,
zumal einerseits für die Stadt Innsbruck dadurch kein finanzieller Mehraufwand entstehen und anderseits die Eigenkapitalquote der ISD gestärkt und somit die diesbezügliche gesetzliche Bestimmung des URG
erfüllt würde.
Sitzung des Stadtsenates vom 12.11.2008
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung am 12.11.2008 bei einer Stimmenthaltung beschlossen, diesen Antrag der MA IV dem Gemeinderat
vorzulegen.
Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2008
In der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2008 referierte die ehemalige Frau Bürgermeisterin den Antrag des Stadtsenates vom
12.11.2008, wobei in der anschließenden Debatte u.a. auch betont
worden ist, dass die Gemeinden gem. dem Tiroler Grundsicherungsgesetz Wohn- und Pflegeheime zu errichten und zu erhalten haben, d.h.,
dass auch die Stadt Innsbruck sämtliche Investitionen in den Wohnund Pflegeheimen tragen muss. Darüber hinaus wurde deutlich zum
Ausdruck gebracht, dass vom bereits erwähnten Gesamt(investitions)betrag von € 6,1 Mio. insgesamt ein Betrag von € 3,0 Mio. aus
den vorgesehenen Investitionszuschüssen im Wege eines Nachtragskredites ins Rechnungsjahr 2008 vorgezogen und der ISD als Kapitalaufstockung gewährt wird.
Zl. KA-05050/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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