Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf
- S.39
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des Gefahrenzonenplans u.U. keine Bundesmittel des Katastrophenfonds für Schutzmaßnahmen im betroffenen Einzugs- und Gemeindegebiet gewährt werden könnten.
5 Finanzielle Abwicklung
5.1 Kostenannahmen
Kostenschätzung auf
Basis des
Raumprogramms
Im Zuge einer frühen Schätzung der IIG & Co KG auf Basis des ersten
Raumprogramms ergaben sich Baukosten (ohne Einrichtung) inkl.
Mehrkosten aufgrund der gelben Gefahrenzone Wildbach und der befahrbaren Ausführung der Fahrzeughallendecke (Brückenklasse I) von
netto rd. € 1.875.000,00.
Schätzung nach
Durchführung des
Architektenwettbewerbs
Nach Durchführung des architektonischen Realisierungswettbewerbs
erfolgte im Juli 2012 unter Berücksichtigung der Wettbewerbergebnisse
und auf Grundlage der Projektentwicklung eine Aktualisierung der Kostenschätzung. Die prognostizierten Gesamtkosten beliefen sich u.a.
aufgrund höherer Kubaturen, Bodenverbesserungen, Abgrabungen und
Aufständerungen auf netto € 2.650.000,00.
Unberücksichtigt blieben Kosten für die Herstellung des Autobahnanschlusses, dessen Planung und bauliche Umsetzung vom Amt für Tiefbau des Stadtmagistrats Innsbruck geleitet wurde. Die budgetäre Bedeckung dieser Kosten erfolgte direkt über den Finanzhaushalt der
Stadt Innsbruck.
Erstmaliges Auftreten
von Bodenverunreinigungen
Nach dem erstmaligen Auftreten von verunreinigten Bodenmaterial
betrugen die Prognosekosten laut IIG & Co KG € 2.650.000,00 zzgl.
€ 250.000,00 für die Beseitigung der Bodenverunreinigungen, somit
netto € 2.900.000,00.
Erneutes Auftreten von
Bodenverunreinigungen
Nachdem im Mai 2013 erneut Bodenverunreinigungen zu Tage traten,
welche in Folge u.a. eine Änderung des vorgesehenen statischen Systems der Bauwerksgründung nach sich zogen, erhöhten sich die Prognosekosten auf netto € 3.040.000,00.
Kosten Zu- und Abfahrt
A12
Das Amt für Tiefbau hatte für die Erschließung der Feuerwache über
die Autobahn Kosten in Höhe von brutto rd. € 190.000,00 zzgl. etwaiger
Kosten aufgrund Bodenverunreinigungen von brutto € 18.000,00 veranschlagt.
Einrichtung
Des Weiteren wurden für die Einrichtung der Feuerwache Wilten im
Haushalt der Stadt Innsbruck Mittel in Höhe von brutto € 250.000,00
vorgesehen.
5.2 Kostenfeststellung
5.2.1 Baukörper Feuerwache
Kostenübersicht
Die nachfolgende Kostenübersicht stellt Schätzungen, Beauftragungen
und Abrechnungen der 1. Ebene der Baugliederung nach Önorm B
1801-1 gegenüber. Bei den dargestellten Beträgen handelt es sich um
Nettokosten.
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Zl. KA-14245/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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