Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.116
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
beits- und Prüfungsausschuss als auch der Aufsichtsrat der ISD ausführlich befasst und insbesondere über die Größe bzw. Zusammensetzung dieses Gremiums diskutiert. Letztlich wurde in der (31.) Sitzung
des Aufsichtsrates der ISD vom 03.12.2009 beschlossen, bis auf weiteres keinen Arbeits- und Prüfungsausschuss zu bestellen und demgemäß
auch die diesbezügliche Formulierung im § 8 der GO für den Aufsichtsrat an die neue Rechtslage anzupassen.
Die Kontrollabteilung bemerkte hiezu in formaler Hinsicht, dass in der
ihr zu Prüfzwecken vorgelegten GO für den Aufsichtsrat der ISD die
ursprüngliche Fassung des § 8 geändert und dieser Textteil mit dem
Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.12.2009 harmonisiert worden ist.
Generalversammlung
Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst, sie ist
das oberste Organ der Gesellschaft.
Die Generalversammlung wird durch den Geschäftsführer einberufen
und findet am Sitz der Gesellschaft statt. Eine Generalversammlung ist
nach § 36 Abs. 2 GmbHG mindestens jährlich einmal und außer den im
Gesetz oder Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bestimmten Fällen immer
dann einzuberufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich
ist. Dazu präzisiert § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ISD, dass
eine ordentliche Generalversammlung mindestens jährlich einmal innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres durchzuführen
ist. Dieser Verpflichtung ist die Gesellschaft im Prüfungszeitraum geringfügig verspätet nachgekommen, sie hat ihre Eigentümerversammlungen erst am 09.07.2008 bzw. 28.07.2009 abgewickelt.
Gem. § 39 Abs. 1 GmbHG und § 10 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages
der ISD erfolgt die Beschlussfassung in der Generalversammlung, soweit das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt,
durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Schriftliche Beschlüsse können gem. § 34 GmbHG bzw. § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der ISD auch außerhalb der Generalversammlung gefasst werden. Von dieser Möglichkeit wurde im Prüfungszeitraum mehrfach Gebrauch gemacht, die Kontrollabteilung konstatierte im Jahr
2008 zwei und im Jahr 2009 drei außerhalb der Generalversammlung
schriftlich gefasste Gesellschafterbeschlüsse. Eine Einschau der Kontrollabteilung im Firmenbuch ergab, dass sämtliche erforderlichen Anträge jedenfalls gestellt und genehmigt bzw. ersichtlich gemacht worden sind.
2.4 Budget und Jahresabschluss
Budget 2009 und 2010
Zl. KA-05050/2010
Eine besondere – im § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages verankerte –
Verpflichtung des Geschäftsführers besteht darin, jährlich für jedes
Geschäftsjahr im Vorhinein ein Budget samt Finanz- und Investitionsplan aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. Im
gesellschaftsrechtlichen Nachvollzug stellte die Kontrollabteilung fest,
dass das Budget 2009 nach Behandlung im Aufsichtsrat am 25.11.2008
im Wege eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses vom 25.11.2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
9