Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.117
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fristgerecht genehmigt worden ist. Das Budget für das Jahr 2010 ist
über einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrates in der Sitzung vom
03.12.2009 nur vorläufig (bis zur Nachreichung von ergänzenden Unterlagen) festgestellt und schließlich mit Beschluss der Alleingesellschafterin vom 15.01.2010 – etwas verspätet – genehmigt worden.
Jahresabschlüsse 2008
und 2009
Die Geschäftsführung wird sowohl durch § 222 Abs. 1 UGB als auch
§ 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ISD verpflichtet, innerhalb
der gesetzlichen Frist von fünf Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Die Beschlussfassung der Alleingesellschafterin
über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes und die Entlastung des Geschäftsführers und
des Aufsichtsrates hat lt. § 35 Abs. 1 Z 1 GmbHG in den ersten acht
Monaten eines Geschäftsjahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu
erfolgen.
Im Jahr 2008 wurde dieser gesetzlichen Verpflichtung vollinhaltlich entsprochen.
Im Jahr 2009 ist der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers versehene Jahresabschluss der ISD zum
31.12.2008 im damals noch bestehenden Arbeits- und Prüfungsausschuss am 24.06.2009 ausführlich behandelt und in der am gleichen
Tag abgehaltenen Sitzung des Aufsichtsrates zustimmend zur Kenntnis
genommen sowie der Generalversammlung zur Genehmigung empfohlen worden. In weiterer Folge hat sich die Generalversammlung am
28.07.2009 mit dem Jahresabschluss 2008 der ISD befasst, allerdings
die Genehmigung „bis zur Klärung der offenen Fragen in Sachen Veranlagung“ ausgesetzt. Erst mit Gesellschafterbeschluss vom 25.09.2009
ist der Jahresabschluss der ISD zum 31.12.2008 genehmigt, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 entlastet und der Verlustvortrag auf neue Rechnung bewilligt worden.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Zusammenhang generell, den
gesetzlichen bzw. im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen Fristen
künftig besonderes Augenmerk zuzuwenden. Im Anhörungsverfahren
dazu erklärte die Geschäftsführung der ISD, dass auch diese Empfehlung der Kontrollabteilung zustimmend zur Kenntnis genommen werde.
Offenlegung
Das für Kapitalgesellschaften in § 277 UGB verankerte Erfordernis zur
Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem
Bilanzstichtag hat die Gesellschaft im Prüfungszeitraum beachtet.
3 Finanzanlagen
Finanzanlagen
per 31.12.2008
Zl. KA-05050/2010
Im Rahmen der Bilanzposition „Finanzanlagen“ wurde zum Stichtag
31.12.2008 ein Gesamtbetrag in Höhe von € 2.514.078,29 (31.12.2007:
€ 2.589.562,19) ausgewiesen. Diese Summe setzte sich wie folgt zusammen:
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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