Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.128
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geheime das WH Lohbach gefehlt hat und das WH Tivoli mit dem Zusatz „in Bau“ versehen war. In dieser Sache wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass eine Änderung des Rahmenvertrages bereits schriftlich bei der betreffenden Gebietskörperschaft angeregt worden wäre.
4.2 Tagsatzfindung
Finanzierung
Alten- und Pflegehilfe
bis zum 01.01.1998
Nach den bis zum 01.01.1998 gültigen Rechtsvorschriften hatten das
Land Tirol für den Bereich der Pflegehilfe und die Stadt Innsbruck im
Rahmen der Altenhilfe die Verpflichtung, ausreichende Hilfeleistungen
an „alte“ und „pflegebedürftige“ Personen zu gewähren sowie entsprechende Heime zu bauen, zu sanieren und zu erweitern. Die Tagsatzfindung und Finanzierung der beiden vorstehenden Sozialhilfebereiche zu
jeweils 100 % erfolgten gesondert durch die genannten Gebietskörperschaften.
Tagsatzfindung
Aufgrund der im Jahr 1997 erfolgten Änderung des Tiroler Sozialhilfegesetzes hat sich das Land Tirol von der Investitionstätigkeit befreit
und seine Sozialhilfeverpflichtung auf die Kosten des laufenden Betriebes beschränkt. Als Ausgleich wurde für die gesamten Sozialhilfekosten
(Pflegebereich und Altenhilfe) ein einheitlicher Finanzierungsschlüssel
von 65 % Land Tirol zu 35 % Gemeinden eingeführt. Zudem sind ab
dem Jahr 1998 auch die Tagsätze für den Bereich der Altenhilfe vom
Land Tirol genehmigt worden. Somit wurde nicht nur deren Festsetzung und Berechnung dem Land Tirol überlassen, sondern hat auch die
Stadt Innsbruck in der Folge auf eine eigene Tagsatzfestlegung verzichtet.
Kalkulationsmodell
Betreffend die Tagsatzfindung hat das Land Tirol zum 01.01.1999 ein
landesweit einheitliches pflegebedarfsbezogenes Kalkulationsmodell
eingeführt. Als Kriterien für die Bemessung des Tagsatzes wurden dabei u.a. die Einstufung des Personals sowie die Höhe der Zulagen nach
den Bestimmungen des L-VBG sowie die Festlegung einer Personalobergrenze in Abhängigkeit von der Pflegestufe herangezogen.
Anerkennung
Personalkosten
Seit der Einführung des vom Land Tirol verbindlich für alle Tiroler
Wohn- und Pflegeheime vorgegebenen Berechnungsmodells war die
Höhe der Anerkennung sämtlicher Personalkosten eines der Kernthemen der im Prüfungszeitraum stattgefunden Tagsatzverhandlungen.
Denn zum Beschäftigtenpotential der ISD gehören zum einen städt.
Dienstnehmer sowie Vertragsbedienstete, welche nach den Bestimmungen des IGBG bzw. nach den Vorschriften der VBO entlohnt werden. Zum anderen gilt für die Bezugsgestaltung der von der ISD (ab
01.01.2003) neu eingestellten Arbeitnehmer eine vom Aufsichtsrat beschlossene Dienstordnung. Darüber hinaus stehen für Mitarbeiter jener
im Rahmen der ISD verschmolzenen Bereiche, welche sich nicht freiwillig der ISD-Dienstordnung samt ihrem Entlohnungssystem unterworfen
hatten, zusätzliche Gehaltstafeln in Verwendung.
Zl. KA-05050/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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