Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.129
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BAGS-Kollektivvertrag
Außerdem war mit 01.05.2006 für alle nicht dem öffentlichen Dienstrecht unterliegenden Einrichtungen der BAGS-Kollektivvertrag für verbindlich erklärt worden und gilt für Neueintritte und ab diesem Zeitpunkt übergetretene Mitarbeiter. Die wesentlichsten Inhalte des BAGSKollektivvertrages umfassen die Höhe der Mindestgehälter, die Nachtarbeitsbereitschaft, einheitliche Ausbildungskriterien sowie die wöchentliche Arbeitszeit (38 Stunden).
Die im BAGS-Kollektivvertrag enthaltene, festgelegte Arbeitszeit von
38 Stunden hatte zur Folge, dass bei teilweise gleich hoher Entlohnung
die Arbeitszeit schrittweise von 40 auf 39 Wochenstunden im Jahr 2006
(ab 01.05.2006), von 39 auf 38,5 Wochenstunden im Jahr 2007 und ab
01.01.2008 auf 38 Stunden pro Woche zu reduzieren war.
Zulagen
Daneben wurde in der Vergangenheit von der ISD (bzw. vorher vom
ISF), v.a. im Hinblick auf das ausgebildete Pflegepersonal, für Mitarbeiter, welche in den Jahren 1999 und vor dem Inkrafttreten des BAGSKollektivvertrages eingestellt worden sind, ein eigenes Bezugsschema
entwickelt. Dieses lag aufgrund der Zulagengewährung teilweise über
dem Entlohnungssystem des L-VBG. Begründet wurde dieses Vorgehen
insbesondere mit dem Druck des damaligen Arbeitsmarktes im Raum
Innsbruck und einhergehend mit der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Verbleibende
Kosten
Soweit Kostenbestandteile vom Land Tirol nicht anerkannt wurden,
fanden diese Aufwendungen weder in den Tagsätzen für den Bereich
der Altenhilfe noch für den Bereich der Pflegehilfe ihren Niederschlag.
Neben der mit Investitionen verbundenen AfA und Aufwendungen für
Rückstellungen handelte es sich, wie eben erwähnt, auch um Teile der
Personalkosten aufgrund verschiedener in der ISD vorhandener Bezugsgestaltungen.
4.3 Tagsatzverhandlungen
Tagsatzermittlung
Die Tagsatzermittlung für die von der ISD betriebenen Wohn- und Pflegeheime erfolgte, wie bereits erwähnt, nach einer vom Land Tirol vorgegebenen Kalkulationsgrundlage. Die daraus resultierenden, nach
Tarifstufen – Wohnheim, Erhöhte Betreuung 1 (EB 1), Erhöhte Betreuung 2 (EB 2), Teilpflege 1 (TP 1), Teilpflege 2 (TP 2) und Vollpflege
(VP) – unterteilten Tagsätze, werden jährlich vom Amt der Tiroler Landesregierung einer Kontrolle unterworfen und entsprechend den Prüfergebnissen bzw. den Ergebnissen eventuell folgender Tagsatzverhandlungen genehmigt.
Antrag
Tagsätze 2006
Die Unterlagen zur Tagsatzfindung 2006 für die WH Hötting, Pradl,
Saggen, Reichenau sowie Innere Stadt und für das Heim am Hofgarten
wurden dem Land Tirol am 31.10.2005 fristgerecht übermittelt. Das
Heim am Hofgarten war auf Grund seiner Kostenstruktur bis zum Jahr
2008 mit höheren Tagsätzen im Pflegebereich ausgestattet worden.
Zl. KA-05050/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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