Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.134

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Mühlau keine schriftlichen Mietvereinbarungen bestehen bzw. vorgelegt
werden konnten. Die Kontrollabteilung empfahl, in Anknüpfung an ihre
ausgesprochene Empfehlung bzw. die dazu von der ISD abgegebene
Stellungnahme aus dem Jahr 2006, bei der IIG & Co KG den Abschluss
von schriftlichen Miet(eintritts)vereinbarungen für die angeführten Objekte zu reklamieren. Im Anhörungsverfahren nahm die ISD die ausgesprochene Empfehlung zur Kenntnis und sagte zu, den Wunsch nach
Abschluss von schriftlichen Mietvereinbarungen erneut an die IIG & Co
KG heranzutragen.
Zustimmungspflichtige
Geschäfte durch den AR
– Konkretisierung –
Empfehlung

Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages normieren als durch den
AR zustimmungspflichtige Geschäfte u.a. den Abschluss von Bestandverträgen über Liegenschaften, „soweit sie nicht Gegenstand des laufenden Betriebes sind.“
Wenngleich nach Meinung der Kontrollabteilung die abgeschlossenen
Mietverhältnisse allesamt Gegenstand des laufenden Betriebes (z.B.
Wohn- und Pflegeheime, Seniorenwohnungen, Sozialzentren usw.) und
somit vom Zustimmungserfordernis des AR nicht erfasst sind, hielt die
Kontrollabteilung anerkennend fest, dass für die von ihr geprüften
Mietverhältnisse Beschlüsse des AR eingeholt worden sind.
In Bezug auf die angeführte Definition der zustimmungspflichtigen Geschäfte durch den AR empfahl die Kontrollabteilung eine Überarbeitung
in dem Sinne, dass klar(er) zum Ausdruck kommen sollte, welche Vertragsabschlüsse hier gemeint sind. Die ISD sagte im Rahmen ihrer abgegebenen Stellungnahme zu, die Empfehlung im AR zu beraten.

Nicht bzw.
unregelmäßig
durchgeführte
Valorisierungen

Im Zusammenhang mit Mietzinsvorschreibungen der IIG & Co KG war
für die Kontrollabteilung bei einigen Mietverhältnissen auffällig, dass die
gemäß Mietvertrag vereinbarten Wertanpassungen teilweise überhaupt
nicht bzw. lediglich in unregelmäßigen Zeitabständen vollzogen worden
sind. Diese Angelegenheit war der Geschäftsführung und dem Prokuristen der ISD bereits vor der Prüfung der Kontrollabteilung bekannt und
verwiesen diese dabei auf die aus Sicht der ISD somit niedrigeren Mietzinszahlungen.

Städt. Wohn- und
Pflegeheime

Die Kontrollabteilung nahm im Rahmen der durchgeführten Prüfung
eine Verifizierung der von der ISD für die städt. Wohn- und Pflegeheime bezahlten Mietzinse samt deren Vertragsgrundlagen vor. Von der
IIG & Co KG werden die Wohn- und Pflegeheime Hötting, Pradl, Saggen, Reichenau, Heim am Hofgarten und Innere Stadt angemietet,
während für die Wohn- und Pflegeheime Tivoli und Lohbach mit der
Innsbrucker Stadtbau GmbH Mietverträge bestehen.
Zu den von der ISD bezahlten Mietzinshöhen ergaben sich keine Beanstandungen.

Zl. KA-05050/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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