Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.135

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Lediglich in Bezug auf die für das Wohn- und Pflegeheim Reichenau zu
bezahlende Miete (netto mtl. € 7.267,28) machte die Kontrollabteilung
darauf aufmerksam, dass diese nicht mit der für die Wohn- und Pflegeheime Hötting, Pradl und Saggen vorgesehenen Mietzinshöhe (netto
mtl. € 7.863,41) korrespondierte.
Die ehemals städt. Wohn- und Pflegeheime Hötting, Pradl und Saggen
wurden mit Wirksamkeit 01.01.1995 aus dem Bereich der Stadtverwaltung ausgegliedert und die Führung bzw. der Betrieb an den damaligen
ISF übertragen. In diesem Zuge wurde ein Mietvertrag zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und dem ISF abgeschlossen, in dem der mtl.
Nettomietzins je Heim mit einem Betrag in Höhe von € 7.065,42 fixiert
worden ist. Durch die vereinbarte Wertbeständigkeit nach dem VPI
1986 stieg dieser Betrag bis zur letzten Valorisierung per 01.01.2002
auf netto mtl. € 7.863,41 je Heim. Seit diesem Zeitpunkt wurden keine
weiteren Wertanpassungen mehr vorgenommen.
Das städt. Wohn- und Pflegeheim Reichenau wurde mit Jahresbeginn
1999 seiner Bestimmung – damals noch im organisatorischen Rahmen
des ISF – übergeben. Zur Mietzinshöhe im Betrag von netto mtl.
€ 7.267,28 war in einem Schreiben der ehemaligen GVI (der Vorläuferorganisation der heutigen IIG-Unternehmungen) an den ISF vom
27.10.1999 festgehalten, dass mangels eines schriftlich vorliegenden
Mietvertrages zwischen Stadt Innsbruck und ISF in Anlehnung an den
Mietvertrag für die städt. Wohn- und Pflegeheime Hötting, Pradl und
Saggen ein mtl. Mietzins in Höhe von netto ATS 100.000,00
(€ 7.267,28) vorgeschrieben wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde dem
ISF für die Wohn- und Pflegeheime Hötting, Pradl und Saggen ein valorisierter mtl. Nettomietzins in Höhe von ATS 100.664,49 (€ 7.315,57) je
Heim in Rechnung gestellt. Während diese Mietzinsvorschreibung bis
zum Zeitpunkt der Gründung der ISD per 01.01.2002 noch ein weiteres
Mal auf einen Betrag von netto mtl. € 7.863,41 je Heim valorisiert worden ist, wurde die Mietzinshöhe für das Wohn- und Pflegeheim Reichenau in ihrer Höhe nicht wertangepasst. Aus dieser Konstellation heraus
ergibt sich die ungewöhnliche Situation, dass – obwohl offenbar anfänglich nicht so beabsichtigt – für das Wohn- und Pflegeheim Reichenau ein niedrigerer Mietzins zu bezahlen war/ist, als für die drei Wohnund Pflegeheime Hötting, Pradl und Saggen.
Mietzinsvorschreibungen
Sozialkontakt
Gutenbergstraße –
Empfehlung

Zl. KA-05050/2010

Zum Betrieb der Einrichtung „Sozialkontakt Gutenbergstraße“ besteht
betreffend Räumlichkeiten im Objekt Gutenbergstraße 16 ein Mietverhältnis zwischen IIG & Co KG und der ISD. Hinsichtlich dieses Objektes
existieren zwei Mietverträge. Einerseits wurden mit Mietvertrag vom
08.10.2007 im Erd- und Kellergeschoß Flächen im Ausmaß von
414,44 m² zu netto mtl. € 373,58 (entspricht € 0,90 pro m²) angemietet. Andererseits wurde zu diesem Mietvertrag am 03.04.2009 rückwirkend ab 01.01.2009 ein Nachtrag unterfertigt, im Rahmen dessen in
diesem Objekt zusätzliche 107,32 m² á € 0,90 pro m² angemietet worden sind. Der gesamte mtl. Nettomietzins für in Summe 521,76 m²
belief sich somit auf einen Betrag in Höhe von € 469,58.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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