Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.136

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass seitens der IIG & Co KG – wohl
irrtümlicherweise – neben dem sich aus dem Nachtrag ergebenden
Gesamthauptmietzins in Höhe von mtl. € 469,58 auch jener aus dem
ursprünglichen Mietvertrag vom 08.10.2007 in Höhe von netto mtl.
€ 373,58 vorgeschrieben und von der ISD bezahlt wird. Aus Sicht der
Kontrollabteilung ergibt sich bis inkl. Mai 2010 – bedingt durch die beanstandeten „Überzahlungen“ – ein von der ISD zu viel entrichteter
Betrag in Höhe von netto € 6.350,86. Die Kontrollabteilung empfahl,
mit der IIG & Co KG in Kontakt zu treten und die nach Einschätzung
der Kontrollabteilung bestehenden Vorschreibungsdiskrepanzen zu klären, wobei ein allenfalls an die IIG & Co KG zu viel bezahlter Betrag
von der ISD zurückzufordern wäre. Im Anhörungsverfahren informierte
die ISD darüber, dass zwischenzeitlich eine Klärung insofern erfolgte,
dass der IIG & Co KG tatsächlich ein Fehler unterlaufen sei und der
Betrag rückverrechnet werde.
Mietzinsvorschreibungen
Dienstzimmer
Domanigweg –
Empfehlung

Bis Jänner 2010 wurden von der ISD an die IIG & Co KG Mietzahlungen
für Personalzimmer (Dienstzimmer) im Objekt Domanigweg 3 geleistet.
Seit Dezember 2009 standen neue Personalzimmer im Objekt Haydnplatz 5 zur Verfügung und hatten die Dienstzimmer am Domanigweg
somit ausgedient. Gemäß dem zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck
und dem ISF am 07.09.1998 abgeschlossenen Mietvertrag für 22
Dienstzimmer im Objekt Domanigweg 3, war pro Zimmer ein nach dem
VPI 1986 wertgesicherter Hauptmietzins (inkl. Verwaltungskosten und
Einrichtungspauschale) in Höhe von netto mtl. ATS 946,19 (€ 68,76)
vereinbart.
Für die Kontrollabteilung waren die Mietzinsvorschreibungen der Jahre
2008 (netto mtl. € 137,25 je Zimmer bzw. gesamt netto mtl.
€ 3.019,50) und 2009 (netto mtl. € 157,32 je Zimmer bzw. gesamt netto mtl. € 3.460,95) in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar. Ausgehend von
einer 24,45 %igen Steigerung des für die Wertanpassung maßgeblichen VPI errechnete die Kontrollabteilung einen ab 01.01.2009 gültigen
valorisierten mtl. Nettohauptmietzins pro Zimmer in Höhe von € 85,57
bzw. für 22 Zimmer in Höhe von gesamt € 1.882,54. Die tatsächliche
Vorschreibung der IIG & Co KG für das Jahr 2009 war beinahe doppelt
(+ ca. 84 %) so hoch.
Im Hinblick auf die aufgezeigten Unterschiedsbeträge empfahl die Kontrollabteilung, die Angelegenheit rund um die seit Gründung der ISD
ergangenen Mietzinsvorschreibungen für das Objekt Domanigweg 3 mit
der IIG & Co KG zu klären. Allfällige Überzahlungen der ISD (lt. Berechnung der Kontrollabteilung allein für das Jahr 2009 ca. € 19,0 Tsd.)
wären zumindest nach Maßgabe der Verjährungsfrist aus Sicht der Kontrollabteilung von der IIG & Co KG zurückzuerstatten. In der dazu abgegebenen Stellungnahme berichtete die ISD darüber, dass das Problem zwar zwischenzeitlich an die IIG & Co KG herangetragen worden
wäre, eine entsprechende Aufklärung bisher jedoch noch nicht erfolgen
hätte können.

Zl. KA-05050/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

29