Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.139

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Der von der Generalversammlung bestellte Abschlussprüfer der ISD hat
in seinen jährlichen Berichten über die Prüfung der Jahresabschlüsse
der ISD jeweils diesbezügliche Feststellungen getroffen und die Eigenmittelquote sowie die fiktive Schuldentilgungsdauer angegeben.
Reorganisationsbedarf
gem. URG

Ein Reorganisationsbedarf ist lt. § 1 Abs. 3 URG insbesondere bei einer
vorausschauend feststellbaren wesentlichen und nachhaltigen Verschlechterung der Eigenmittelquote anzunehmen. Eine gesetzliche
Vermutung eines Reorganisationsbedarfes tritt dann ein, wenn eine
Eigenmittelquote von weniger als 8 % und eine fiktive Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren vorliegen.

URG – Kennzahlen 2003 Die Kontrollabteilung hat im Rahmen dieser Prüfung die maßgeblichen
bis 2008
Kennzahlen des URG für die bilanzierten Jahre 2003 – 2008 (ausge-

nommen nur das Rumpfjahr 2002) berechnet. Gesamthaft betrachtet
verringerte sich die Eigenmittelquote der ISD im Beobachtungszeitraum
sukzessive von 37,18 % im Jahr 2003 auf 15,87 % im Jahr 2007 und
verbesserte sich erst im Jahr 2008 aufgrund der durchgeführten Erhöhung des Stammkapitals auf 31,48 %. Die fiktive Schuldentilgungsdauer war nur für die Wirtschaftsjahre 2003 (2,43 Jahre) und 2004 (1,31
Jahre) berechenbar, ab dem Geschäftsjahr 2005 war diese URGKennzahl mangels eines positiven operativen Cash-Flows nicht mehr
ansetzbar.

Behandlung in den
Gremien der Gesellschaft

Das Thema URG-Kennzahlen bzw. „Feststellungen gem. § 273 Abs. 1
und Abs. 2 UGB“ wurde regelmäßig im Rahmen der Behandlung der
Jahresabschlüsse der ISD sowohl im Arbeits- und Prüfungsausschuss
bzw. Aufsichtsrat als auch in den ordentlichen Generalversammlungen
der ISD des Prüfungszeitraumes behandelt.
In der (4.) Generalversammlung vom 26.06.2006 wies der Wirtschaftsprüfer im Rahmen seiner Erläuterungen zum Cash-Flow des Jahres
2005 darauf hin, dass mit dem negativen operativen Cash-Flow des
Jahres 2005 erstmalig die Situation eingetreten sei, dass die im URG
vorgesehene fiktive Schuldentilgungsdauer nicht mehr angegeben werden könne. Gleichzeitig wurde allerdings im Sinne des § 273 Abs. 1 und
Abs. 2 UGB betont, dass keine Tatsachen festgestellt worden sind, die
den Bestand des Unternehmens gefährdet hätten, zumal noch ausreichend Kapital vorhanden wäre und die Liquidität gegeben sei.
Im Hinblick auf den Jahresabschluss per 31.12.2006 der ISD erklärte
der Abschlussprüfer im Arbeits- und Prüfungsausschuss vom
27.06.2007, dass die Eigenkapitalquote für das Jahr 2006 mit 17,54 %
im Vergleich zum Jahr 2005 (28,10 %) deutlich gesunken wäre und die
fiktive Schuldentilgungsdauer wegen des negativen operativen CashFlows auch in diesem Jahr nicht ermittelt werden könne.
Am 18.06.2008 informierte der Wirtschaftsprüfer die Mitglieder des
Arbeits- und Prüfungsausschusses darüber, dass die Eigenkapitalquote
des Unternehmens weiter gesunken ist und bereits den bedenklichen
Wert von 15,87 % erreicht hat. Im Rahmen der Erteilung des Bestätigungsvermerkes zum Jahresabschluss 2007 wurde vom Abschlussprü-

Zl. KA-05050/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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