Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.145

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der Kaufnebenkosten) in Relation zum im Zeitpunkt der Prüfung jeweils
aktuellen Kurswert gestellt, wobei für den mündelsicheren Rentenfonds
eine Kurswertsteigerung von 3,97 % errechnet wurde, während sich
für den Gemischten Fonds ein negativer Kurseffekt von 6,52 % ergeben hat.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass die Veranlagung in einen
Gemischten Fonds wegen des bis zu 50 %-igen Aktienanteiles durchaus
mit einem Risiko verbunden ist, was sich auch anhand der bilanziellen
Wertberichtigungen belegen lässt. Zum 31.12.2009 betrug die kumulierte AFA insgesamt € 2.339,11, wovon der Rentenfonds mit einem
Betrag von € 162,04 bzw. der Gemischte Fonds mit einem Betrag von
€ 2.177,07 betroffen war.
Resümierend empfahl die Kontrollabteilung, die Beibehaltung der bisherigen Anlagenstrategie (50 % der Investitionssumme Gemischter
Fonds, 50 % mündelsicherer Rentenfonds) zu überdenken. Darüber
hinaus wurde eine Klärung der Weiterverwendung der bereits lukrierten
und auf einem eigenen Bankkonto deponierten Ausschüttungsbeträge
empfohlen, wobei der Kontrollabteilung sowohl eine Verwendung für
den laufenden Betrieb, als auch eine Reinvestition in die Vorsorge
denkmöglich erschien.
Grundfläche

Der zur Errichtung und Betreibung des Alpenzoos notwendige Grund
beläuft sich derzeit auf rd. 3,75 ha. Die Fläche steht im Eigentum der
Stadtgemeinde Innsbruck und ist dem Verein in mehreren Tranchen
prekaristisch überlassen worden. Die IISG hat hierüber in ihrer Funktion als Geschäftsbesorger für die Stadt Innsbruck mit dem Alpenzoo im
Jahr 2007 eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, womit einer von
der Kontrollabteilung anlässlich ihrer letzten Prüfung ausgesprochenen
Empfehlung nachgekommen worden ist.

Anerkennungszins

Hinsichtlich des vom Alpenzoo für die gegenständliche Grundinanspruchnahme jährlich zu leistenden Anerkennungszinses hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass dieser auf dem betreffenden Aufwandskonto einschließlich des auf die Verwaltungskosten entfallenden
USt-Anteiles erfasst wird, wodurch die Geltendmachung der Vorsteuer
unterblieben ist. Die Kontrollabteilung empfahl eine umgehende Bereinigung. Im Anhörungsverfahren teilte der Verein mit, der ausgesprochenen Empfehlung bereits Folge geleistet zu haben.

Kassenbestand

Die Richtigkeit des zum 31.12.2009 bilanzierten Kassenbestandes wurde durch die entsprechenden Kassenaufnahmeprotokolle zum Jahresultimo nachgewiesen. Die Ordnungsmäßigkeit der Kassengebarung hat
die Kontrollabteilung im Zuge von unvermuteten Revisionen überprüft.
Dabei wurde bei der im Sekretariat geführten Verlagskassa ein Überling
festgestellt, während die Portokassa einen geringfügigen Fehlbetrag
aufwies. Bei der ebenfalls überprüften Kartenkassa stimmte der IstStand mit dem Soll-Stand überein.

Zl. KA-05051/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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