Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.147

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Zeichnungsberechtigung Die Zeichnungsberechtigung für das Girokonto präsentierte sich zum

Prüfungszeitpunkt nicht auf dem aktuellen Stand. Aus diesem Grund
empfahl die Kontrollabteilung, den stattgefundenen personellen Veränderungen im Präsidium auch in Bezug auf die Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung Rechnung zu tragen.
Eigenkapital

Das Eigenkapital des Vereines war in der Bilanz zum 31.12.2009 in
einer Höhe von € 97.578,42 ausgewiesen und hat sich durch die Abwicklung des Jahresfehlbetrages 2009 gegenüber dem Vorjahr um
€ 7.541,89 verringert.

URG-Kennzahlen

In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass
gem. § 273 UGB ein Abschlussprüfer unverzüglich zu berichten hätte,
wenn bei der Prüfung des Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes (§ 22 Abs.
1 Z 1 URG) festgestellt wird. Eine gesetzliche Vermutung eines Reorganisationsbedarfes tritt dann ein, wenn eine Eigenmittelquote von weniger als 8 % und eine fiktive Schuldentilgungsdauer von mehr als
15 Jahren gegeben ist.
Nachdem eine verpflichtende Prüfung des Rechnungsabschlusses durch
einen Abschlussprüfer gesetzlich nur für große Vereine vorgesehen ist
und der Alpenzoo als mittelgroßer Verein eine freiwillige Prüfung nicht
beschlossen hat, wurden die lt. URG geforderten Berechnungen von
der Kontrollabteilung vorgenommen. Diese ergaben für das Jahr 2009
eine Eigenmittelquote von 10,2 % (Vorjahr 12,8 %). Die fiktive Schuldentilgungsdauer lag für das Jahr 2009 bei 3,3 Jahren, im Vergleich zu
2,6 Jahren 2008.

Bilanzansatz Rückstellungen

Im Rechnungsabschluss 2009 waren die Rückstellungen in einer Höhe
von insgesamt € 778,2 Tsd. ausgewiesen, wovon auf Abfertigungsverpflichtungen € 315,4 Tsd., auf Pensionsverpflichtungen € 431,4 Tsd.
und auf sonstige Rückstellungen € 31,4 Tsd. entfielen.

Abfertigungsrückstellung Als Vorsorge für die Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Bedienste-

ten, die noch dem alten Abfertigungsrecht unterliegen, hat der Verein
eine Abfertigungsrückstellung gebildet und diese 2009 mit einem Betrag in der Höhe von € 315,4 Tsd. bilanziert. Der rückgestellte Betrag
entsprach in etwa 70 % der Abfertigungsansprüche zum Bilanzstichtag
31.12.2009.
Zur Absicherung allfälliger aus dem alten Abfertigungsrecht erwachsender Abfertigungszahlungen hat der Verein über Vorschlag des damaligen Wirtschaftsprüfers beginnend ab 2004 i.d.R. jährlich € 10,0
Tsd. in den Ankauf von Wertpapieren investiert. Dazu bemerkte die
Kontrollabteilung, dass das frühere steuerrechtliche Erfordernis der
Wertpapierdeckung für Abfertigungs-(Pensions)rückstellungen vom
VfGH aufgehoben und mit Jahresende 2006 ausgelaufen ist.

Zl. KA-05051/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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