Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf

- S.150

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Personalkennzahlen

Die Personalkosten bildeten mit € 1,377 Mio. die größte Ausgabenpost
des Vereines. Die Intensität ergab 2009 einen Wert von 62,81 % gegenüber 66,58 % 2008. Parallel dazu zeigte eine grobe Nachrechnung,
dass die Personalkosten die aus den leistungsabhängigen Bereichen
erwirtschafteten Erlöse (Erträge ohne Berücksichtigung der Subventionen und Zuschüsse sowie Privatspenden einschließlich Tierpatenschaften und Mitgliedsbeiträgen) 2008 mit 64,67 % belasteten. 2009 hat
sich der Deckungsgrad auf 63,16 % verbessert. Die Pro-Kopf-Gesamtleistung betrug 2009 € 73.910,00, im Vergleich zu € 63.863,00 2008.

Personalstruktur

Als Grundlage für die Personalwirtschaft wird die Anzahl der benötigten
Dienstposten jährlich in einem Stellenplan festgelegt. Für 2009 waren
insgesamt 30 Planstellen vorgesehen. Tatsächlich beschäftigte der Verein zum Prüfungszeitpunkt 23 Arbeitnehmer ganztätig (einschließlich
dreier Lehrlinge) sowie 9 Bedienstete halbtägig bzw. Teilzeit und 2 Personen auf Basis Geringfügigkeit. Die tierärztliche Betreuung war werkvertraglich vergeben.

Dienstrechtliche Stellung Die dienstrechtliche Stellung der Vereinsbediensteten ist kollektivver-

traglich nicht geregelt. Ihre Entlohnung orientiert sich aufgrund entsprechender Präsidiumsbeschlüsse am Besoldungssystem für Vertragsbedienstete der Stadt Innsbruck. Gehaltsvalorisierungen sind bezüglich
Art und Umfang an die für diesen Personenkreis bestehende Regelung
angelehnt. Demzufolge sind die Bezüge der Mitarbeiter zum 1.1.2009
um 3,55 % bzw. zum 1.1.2010 um 0,9 % plus einer Zuzahlung von
€ 4,00 angehoben worden. Die den Lehrlingen gewährten Lehrlingsentschädigungen sind seinerzeit vom Salzburger Zoo übernommen worden, ihre Anpassung erfolgt nach den gleichen Modalitäten, wie für die
übrigen Bediensteten des Alpenzoos.
Geschäftsführervertrag

Der Dienstvertrag des Geschäftsführers sieht neben den laufenden Ansprüchen auch eine Pensionsregelung vor. Darüber hinaus unterliegt
sein Arbeitsverhältnis hinsichtlich des Anspruches auf Abfertigung noch
den Bestimmungen des alten Abfertigungssystems. Die daraus resultierenden Verpflichtungen sind aufgrund der nach dem VerG 2002 geltenden Rechnungslegungsvorschriften bilanziell erfasst worden.

Behindertenbeschäftigung

Sofern die Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter nicht erfüllt
wird, schreibt das Bundessozialamt alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr mittels Bescheid eine Ausgleichstaxe vor. Der Alpenzoo ist lt. Schreiben des Bundessozialamtes vom 22. Mai 2009 im Jahr
2008 seiner gesetzlichen Einstellungsverpflichtung, wie auch in den
Vorjahren, zur Gänze nachgekommen.

Lohnkostenzuschuss

Für einen Mitarbeiter lukriert der Verein im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Österr. Bundesregierung für Menschen mit Behinderung eine monatliche Entgeltbeihilfe in der Höhe von € 250,00, welche ¼-jährlich im Nachhinein zur Auszahlung gelangt.

Zl. KA-05051/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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