Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.154
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Die Arbeiten des zooeigenen Personals wurden ordnungsgemäß und
mangelfrei erstellt und ohne diese Eigenleistungen wäre die Projektsrealisierung erheblich teurer ausgefallen.
ÖBA, Bauunterlagen
Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inkl. der
örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) wurden von Mitarbeitern des Architekten
wahrgenommen. Mit den Arbeiten wurde Mitte Dezember 2005 begonnen. Die von der Baufirma erbrachten Leistungen wurden anhand von
Tages- und Regieberichten festgehalten, welche von den Vertragspartnern jedoch nicht unterfertigt waren. Weiters waren den Abrechnungsunterlagen Liefer- und Wiegescheine beigelegt, welche zum Teil Rechenfehler aufwiesen und ebenfalls nur in geringem Maße unterfertigt
waren. Da die o.a. Baudokumentation mit die Basis der Abrechnung
darstellt, empfahl die Kontrollabteilung zukünftig auf deren Fertigung
zu bestehen.
Baukoordination
Nach den Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
(BauKG) wurde ein Baustellenkoordinator bestellt. Der Koordinator hat
bei Besichtigungen im Zuge von Baustellenbegehungen auf Gefahren
für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu informieren. Im
Bauakt war lediglich ein Protokoll einer solchen Begehung enthalten.
Von Seiten des Direktors des Alpenzoos sowie des Architekten wurde
jedoch bestätigt, dass weitere Baustellenbegehungen stattgefunden
hätten, lediglich die Protokolle wären nicht im Bauakt.
Kosten
Die Errichtungskosten des Projekts „Hochgebirge“ beliefen sich auf rd.
€ 670.000,00. Ein Vergleich der Kosten der mittels Schlussbrief beauftragten Arbeiten mit den tatsächlichen abgerechneten Kosten ergab
eine Differenz von rd. € 50.000,00 exkl. MwSt. Dies entsprach einer
Überschreitung von 15 %, der wesentliche Anteil wurde dabei durch
die Baumeisterarbeiten hervorgerufen.
Mehrmengen, Mehrkosten
An Hand der Leistungsgruppen ließen sich die Mehrkosten der Baumeisterarbeiten den Erd- und Betonarbeiten zuordnen. Bei der Durchsicht der Abrechnungsunterlagen wurden oftmals Mehrverrechnungen
bedingt durch falsch abgerechnete Kubaturen augenscheinlich. Zudem
traten Formel- und Additionsfehler (bzw. Zahlenstürze) auf. Die von der
Baufirma übermittelten Abrechnungsunterlagen erweckten dabei den
Anschein, dass diese entweder nachlässig oder methodisch falsch erstellt wurden. Bei einer sorgfältigen Nachkontrolle der Abrechnungsunterlagen seitens der Bauleitung hätte jedoch der Großteil dieser Rechenfehler bemerkt werden müssen.
Regressforderung
Die Kontrollabteilung übermittelte dem Alpenzoo eine positionsweise
erstellte Auflistung der Abweichungen (samt Mehrkosten) mit der Empfehlung, Kontakt mit der Baufirma aufzunehmen, da hier nachweislich
(Mehr-)Leistungen verrechnet wurden, welche nicht erbracht worden
sind. In der Stellungnahme wurde seitens des Alpenzoos mitgeteilt,
dass die Firma über den Sachverhalt informiert wurde. Die Baufirma
wollte die durch die Kontrollabteilung erstellten Unterlagen prüfen und
etwaig ungerechtfertig bezogene Leistungsabgaben zurückerstatten.
Zl. KA-05051/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
13