Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf

- S.3

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- 612 -

1.

MMMag. Dr. Adam Kurt (ÖVP) und
Dr. iur. Stemeseder Heinrich (PIRAT), Angelobung

Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leisten die Ersatzmitglieder des Gemeinderates, MMMag.
Dr. Kurt Adam (ÖVP) und Dr. iur. Heinrich
Stemeseder (PIRAT) mit den Worten "Ich
gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau
Bürgermeisterin.
2.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut § 25
Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu
beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
3.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der Fall.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
4.

Piraten Partei Tirol (PIRAT), Ausschluss von GR Ofer Alexander
aus der Partei

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich verlese
das Schreiben des Vorstandes der Piraten
Partei Tirol (PIRAT) an die Mag.-Abt. I,
Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat,
vom 17.6.2012:
"Sehr geehrte Frau Schapfl!

Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012

Nach Rücksprache mit dem Leiter des Büros der Frau Bürgermeisterin, Dr. Pühringer,
teilen wir mit, dass GR Ofer nicht mehr Mitglied der Piraten Partei Tirol (PIRAT) und
somit als parteilos anzusehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Samsinger für die Piraten Partei
Tirol (PIRAT), Mitglied des Vorstandes der
Piraten Partei Tirol (PIRAT)!"
Weiters habe ich ein Schreiben von
Rechtsanwalt Dr. Lothar Stix vom 9.10.2012
erhalten:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Die Piraten Partei Tirol (PIRAT) hat unserer
Sozietät Vertretungsvollmacht erteilt, Gegenstand des Mandates ist der nachfolgend
dargestellte Sachverhalt. Auf die erteilte
Vollmacht dürfen wir uns im Sinne der Bestimmung des § 8 Rechtsanwaltsordnung
(RAO) berufen.
Die Piraten Partei Tirol (PIRAT) hat anlässlich der letzten Gemeinderatswahl in der
Landeshauptstadt Innsbruck als wahlwerbende Partei teilgenommen. Bekanntlich
sind nach dem vorliegenden amtlichen Ergebnis 1.884 Stimmen auf die Piraten Partei
Tirol (PIRAT) entfallen. Die Piraten Partei
Tirol (PIRAT) ist in den Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck mit einem
Mandat eingezogen, angelobt als Gemeinderat wurde für die Piraten Partei Tirol (PIRAT) GR Alexander Ofer.
Die Piraten Partei Tirol (PIRAT) hat GR Ofer
aus der Partei ausgeschlossen. Dieser hat
zwischenzeitlich, wie bekannt wurde, eine
neue Partei gegründet mit dem Namen "InnPiraten". GR Ofer hat nicht im Rahmen einer
Namensliste an der Gemeinderatswahl teilgenommen, die neu gegründete Partei der
"Inn-Piraten" hat zum Zeitpunkt der Gemeinderatswahl noch nicht existiert.
Der § 13 c des geltenden Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) regelt,
dass die Stadt Innsbruck den Gemeinderatsparteien Förderungen gewähren kann.
Der Gemeinderat hat jeweils am Beginn
seiner Funktionsperiode Näheres durch Beschluss festzulegen. In einem solchen Beschluss ist zwischen einer allgemeinen Parteienförderung und einem Betrag zu den
Wahlwerbungskosten, die den Gemeinde-