Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf
- S.45
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4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gem. BVergG 2006
Im dritten Quartal 2016 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig zwei Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von
netto € 136.945.85 überprüft.
Die kontrollierten Vergaben fanden im Unterschwellenbereich gemäß
aktueller Fassung des BVergG 2006 entsprechend BGBl. II
Nr. 438/2015 (Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab
1. Jänner 2016) statt.
Hierbei handelte es sich um die Direktvergabe von Planungsleistungen
in Höhe von netto € 97.400,00 sowie um die direkte Beauftragung von
Baumeisterarbeiten im Umfang von netto € 39.545,85, welcher die
Einholung unverbindlicher Preisauskünfte im Wege des elektronischen
Beschaffungsportal voraus ging.
Die gemäß gültiger Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Datum des Inkrafttretens 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II
Nr. 292/2014) bis zum 31. Dezember 2016 angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in
keinem der geprüften Fälle überschritten.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 02.02.2017:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 15.02.2017 zur Kenntnis gebracht.
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Zl. KA-14020/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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