Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf
- S.12
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 621 -
nicht damit einverstanden ist, haben wir
keine Ahnung, welcher Investor dort einsteigt. Es kann uns passieren, dass wir auf
allem sitzen bleiben und letztendlich um viel
Geld dort ein Projekt realisieren müssen.
Ich bitte dann jene, die heute für die vorgeschlagene Lösung aufzeigen, zuzugeben,
dass sie damals zu dem Geschäft zu einem
weit überhöhten Preis zugestimmt haben.
Ursprünglich haben wir die Liegenschaften
zu einem sehr freundlichen Baurechtszins
überlassen, mit dem Gedanken, dass das
ein Unternehmen ist, dessen Arbeitsplätze
erhalten bleiben sollen. Daher müssen sich
dann jene, die zustimmen, fragen, was sie
damals getan haben.
Wir sind dann diejenigen, wenn das Baurecht aufgelöst ist, die das Unternehmen
ausmieten müssen, wenn das Grundstück
nicht jemand anderer kauft. Den Mietzins
kann man schon lange vergessen. Ich denke darüber nach, wie viel es kosten würde,
wenn man nicht bis zum Jahr 2058 mit dem
"Aufgehalsten" verbleiben will. Ich muss
dann versuchen, dort auszumieten, was sicherlich sehr teuer wird.
Ich appelliere an Sie, den Vorschlag tatsächlich nicht aufzugreifen. Es wäre wider
besseren Wissens, diesen Vorschlag aufzugreifen, nur in Ankündigung eines Vertrages, der uns irgendwann in den nächsten
Wochen erreichen wird. Hier kann man keine Zustimmung geben. Ich bitte das so zur
Kenntnis zu nehmen und sich wirklich gut
zu überlegen.
Wenn wir das Vorkaufsrecht nicht aufgreifen
und die Frist verstreicht, dann passiert überhaupt nichts, mit Ausnahme, dass jener, der
um € 5 Mio das Baurecht gekauft hat, auch
eine Möglichkeit hat, zu sagen, dass er das
Grundstück kaufen will. Wie der Preis gebildet wird, ist in dem alten Vertrag geregelt.
Es ist aber in diesem Vertrag nicht geregelt,
dass noch diverse andere Rahmenbedingungen notwendig sind. Im alten Vertrag ist
aber auch geregelt, dass uns zumindest
nicht die gesamte Kontaminationslast treffen wird. Ich bitte daher intensiv darüber
nachzudenken und nicht nach dem Prinzip,
das Ihr uns über die Medien ausgerichtet
habt, was getan wird, zu handeln. (Beifall
von Seiten der Fraktionen ÖVP, RUDI und
FPÖ)
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf zu
den angesprochenen als Sachverhalt dargestellten Annahmen von der Opposition
einige Dinge anmerken. Zur Kontamination
werden Mag. Gerl oder Mag.a Sagl noch etwas sagen können. Ich darf mich bei diesen
beiden ausdrücklich bedanken. Diese Vorlage ist natürlich nicht "für die Fisch"!". Die
Opposition hat keine Kenntnis darüber, aber
es ist das Wesen einer Opposition, dass
man über die Dinge nicht informiert ist.
Natürlich hat es bereits Gespräche und
Verhandlungen auf Basis dieses Kaufvertrages gegeben. Dieser Kaufvertrag wäre im
Prinzip unterschriftsreif gewesen. Von Seiten der Stadt Innsbruck gab es noch ein
paar Punkte zu klären, wie etwa die Nebenkosten. Diese Punkte werden aber, da wir
das Baurecht aufgreifen, für den Investor
nicht fällig.
Die Absage der Sondersitzung des Gemeinderates am 22.10.2012 fand statt. Ich
war froh, dass die Information über die
Klubobleute weitergegeben wurde. Folgende Aussage von StR Mag. Dr. Platzgummer
ist nicht richtig, denn der dritte Punkt des
Beschlussvorschlages ist in der Unterlage
für den Stadtsenat am 16.10.2012 enthalten
gewesen. Ich bin heute von StR Gruber
noch einmal gefragt worden, wann die neue
Vorlage übermittelt wurde. Ich musste dann
sagen, dass diese seit der Sitzung des
Stadtsenates am 16.10.2012 vorliegt. Es ist
genau jene Unterlage, die zu beschließen
ist.
Ich habe dann versucht, bei der Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP) telefonisch Aufklärung zu
geben. Ich spreche immer vom dritten Punkt
des Beschlussvorschlages des Berichtes
der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, vom 12.10.2012. Man könnte die
Sache auch ganz anders sehen. Der Kaufvertrag ist nicht einlangend unterfertigt, somit wird ohnehin der angesprochene Punkt
drei der Beschlussvorlage Grundlage dieses
Gemeinderatsbeschlusses.
(StR Mag. Dr. Platzgummer: Zur tatsächlichen Berichtigung!)
Das ist dieser dritte Punkt, der in dem Bericht der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, bereits aufgenommen wurde.