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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf

- S.31

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- 640 -

Straße Nr. 30 in der Finanzplanung zu berücksichtigen, dass die Stadt Innsbruck in
Summe lediglich mit dem tatsächlichen
Wert des Baurechts (siehe Gutachten) belastet ist.
Die Stadt Innsbruck und somit die Steuerzahlerinnen bzw. Steuerzahler werden
dadurch schadlos gehalten.
Gruber, Mag. Dr. Platzgummer, Nowara,
MMag.a Traweger-Ravanelli, Dipl.Ing.in Sprenger, Hitzl, MMMMag. Dr. Adam
und Appler, alle e. h.
Begründung: Durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes betreffend das Baurecht am
Areal Ing.-Etzel-Straße Nr. 30 erwachsen
der Stadt Innsbruck Kosten in der Höhe von
€ 5 Mio. Der tatsächliche Wert des Baurechts wird im Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. Tischler allerdings mit
€ 1.453.357,-- bemessen. Daraus ergibt
sich eine Differenz von € 3.546.643,--, die
von der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler getragen werden muss.
Bei jeder weiteren Entwicklung des Grundstücks, egal ob nun tatsächlich ein Sicherheitszentrum realisiert wird, oder künftig eine andere Nutzung vorgesehen wird, muss
die Differenz entsprechend abgegolten und
in die Finanzplanung eingerechnet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass die
Stadt Innsbruck und somit die Steuerzahlerin und der Steuerzahler nicht auf den Kosten für das überteuerte Baurecht sitzen
bleiben.
Ich darf alle einladen, neben diesem Antrag
der Klubobleute, der in die richtige Richtung
geht, auch diesem Antrag zuzustimmen,
wobei, wenn alles so ist, wie Du, Frau Bürgermeisterin, das vorgetragen hast, frage
ich mich schon, warum die Stadt Innsbruck
diese Option nicht bereits zu Anfang gezogen hat. Für mich ist es nicht schlüssig, es
bleibt dabei.
Ich bitte alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte den Zusatzantrag entsprechend
zu unterstützen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Zur tatsächlichen Berichtigung: StR Gruber, es
scheint sich um ein Missverständnis zu
handeln. Man weiß, wenn das Vorkaufsrecht nicht genützt wird, kann jede/jeder das
Grundstück kaufen. Die Stadt Innsbruck hat
somit keinerlei Zugriffsrechte mehr. Mir ist
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012

es lieber, dass wir das Grundstück jetzt kaufen und können weiterhin mit allen Partnerinnen und Partnern verhandeln.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich komme
zurück zum Ankaufsrecht. Die wichtigen
Fragen sind für heute geklärt, aber ich beantworte sie gerne noch einmal, da es sich
bei diesem Thema um ein wichtiges handelt.
Wenn wir das Baurecht nicht aufgreifen, tritt
die ECHIDNA Real Estate GesmbH in diesen Vertrag ein und kann mit Vorlage eines
Gutachtens dieses Grundstück kaufen.
Wenn wir selbst noch ein Gutachten beauftragen, dann wird ein arithmetisches Mittel
errechnet. Jemand kann etwas entwickeln
oder eben nicht, sie/er kann aber auch an
jemand anderen verkaufen. Wir haben nicht
mehr in der Hand, was passiert. Durch das
Aufgreifen des Baurechts kommt das
Grundstück in unsere Verfügungsgewalt zurück.
(StR Gruber: Stimmt nicht!)
Das stimmt sehr wohl. Das stimmt insofern,
weil der Vertrag nicht so unterfertigt ist. Wir
haben die Option.
Der Antrag, alle Kosten zu übernehmen: Es
werden immer zwei Partnerinnen bzw. Partner benötigt. Ich darf darauf verweisen,
wenn das Land Tirol Wohnbaufördermittel
für das Studentinnen- und Studentenheim,
in dem 350 Plätze geschaffen werden können, freimacht, und das haben wir beim
Heim am Hofgarten erreicht, können alle
Vorlaufkosten, die für Projekte entstehen,
auch untergebracht werden. Das darf ich
auf meine Fahne heften. Der Gemeinderat
wird im Optionenvertrag zu beschließen haben, welche Kosten übernommen werden.
Warum hat man nicht die damalige Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration vollzogen?
Es ist nun mal nicht so, dass die Stellungnahmen unserer Ämter so sind, dass wir sofort daraus etwas entwickeln können. Ich
hätte einen größeren Wert gesehen und
deswegen der Versuch, den Kaufvertrag bereits fix und fertig vorzulegen. Ich habe bemerkt und heute bereits ausgeführt, dass
der Ankauf des Grundstückes, durch die
ECHIDNA Real Estate GesmbH als Bauberechtigten beabsichtigt war und entsprechend durchgeführt worden wäre.