Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf

- S.44

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- 653 -

GesmbH & Co KG (IIG) oder von einem
gemeinnützigen Bauträger, beziehen möchten. Die Gründe dafür sind, dass die Mieterinnen bzw. die Mieter wissen, dass die
Qualität stimmt. Im Vergleich zum privaten
Markt ist der Preis niedrig angesetzt, jedoch
sind Wohnungen in diesem Segment auch
schon eher teuer.
Wir wollen lieber mit einem kompetenten
und erfahrenen Bauträger selbst entwickeln.
Wir sind der Meinung, dass das Projekt gesamthaft zu entwickeln, sinnvoll ist. Es
macht keinen Sinn, wenn die einen zuerst
und die anderen später entwickeln.
Es kann uns niemand vorwerfen, dass wir
das nicht rechtzeitig angekündigt haben. Ich
habe vor zirka einem halben Jahr, als es um
den Ausbau der Anna-Dengler-Straße ging,
bereits angemerkt, dieses Projekt mit einer
Partnerin bzw. einem Partner zu entwickeln.
In weiterer Folge sollte es dem objektgeförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt
werden. Dazu wird der Klubobmann der
SPÖ Position beziehen.
Ich darf nur noch ein paar Bemerkungen
zum Optionsvertrag anbringen. Frau Bürgermeisterin, auch wenn unser Stimmverhalten in eine andere Richtung gehen wird,
möchte ich doch noch das eine oder andere
anmerken. Vielleicht gibt es noch die eine
oder andere Möglichkeit im Optionsvertrag
nachzuverhandeln.
Punkt eins, die Situierung der geförderten
Wohnungen wird freigestellt: Dazu habe ich
offensichtlich in der letzten Sitzung des
Gemeinderates Worte gewählt, die einen
der Eigentümer getroffen haben. Dieser Eigentümer hat sich bei meinem Mann über
meine Ausdrucksweise beschwert. Das tut
mir leid. Ich wollte niemanden beleidigen.
Auch bei mir ist es manchmal so, dass ich
zu viel der Worte sage, bzw. Menschen mit
meinen Worten beleidige. Das wollte ich
nicht. Wenn ich in einer größeren Wohnanlage freifinanzierte und geförderte Wohnungen zusammenlege, erhält der geförderte
Wohnbau nicht die beste Lage. Dies beobachte ich seit zwölf Jahren. Das ist die
Realität und ist eine Frage des Marktes,
Frau Bürgermeisterin.
Dieses Problem könnte mit einer Klausel im
Optionsvertrag gelöst werden, wo die geförderten Wohnungen ihren Platz finden, könnten nach Abschluss des Wettbewerbes soSonder-GR-Sitzung 25.10.2012

wohl die Stadt Innsbruck als auch die anderen Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden. Das wäre eine Möglichkeit.
Einer der Eigentümer hat gesagt, dass sie
gute Wohnungen errichten werden. Das
möchte ich nicht absprechen. Um sich zu
vergewissern, dass eine gute Verteilung des
subjektgeförderten Wohnbaus stattfindet,
könnte man in den Optionsvertrag aufnehmen, dass nach dem Wettbewerb die Platzierung festgelegt wird.
Punkt zwei, leider ist mir dies nicht ganz
klar. Ich habe gestern und heute versucht,
Mag. Gerl zu erreichen. Mag. Gerl ist
scheinbar der gefragteste Mann der Verwaltung.
Welcher Kaufpreis ist zu bezahlen, wenn
der Anteil der Stadt Innsbruck nicht zur
Gänze mit gefördertem Wohnbau ausgefüllt
wird, sondern ein Teil, welcher auch immer,
freifinanziert sein wird? Im Optionsvertrag
heißt es, dass der doppelte Kaufpreis als
vereinbart gilt. Für mich ist nicht ganz klar,
ob der Kaufpreis von € 416,-- oder der
Kaufpreis abzüglich von 10 % gemeint ist.
Dort gibt es den Abschlag an die Gemeinden. Dieser Punkt geht aus dem Vertrag
nicht klar hervor. Ich würde um Aufklärung
bitten bzw. im Vertrag zu verweisen, dass
das die € 416,-- sind.
Aus dem Optionsvertrag geht nicht hervor,
was geschieht, wenn es eine höhere Dichte
als ursprünglich von der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration vorgesehen, gibt. Eine höhere
Dichte können wir noch nicht ausschließen,
denn das wird der Wettbewerb hervorbringen. Dass ein anderes Wettbewerbsergebnis als das von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration aus
dem Wettbewerb hervorgehen kann, hat
uns das Projekt St. Paulus gezeigt.
Im Optionsvertrag ist die Vereinbarung über
nachträgliche Zahlungen nicht enthalten?
Dies sollten wir noch verhandeln.
Auf der Seite vier, Punkt zwei, Nebenpflichten der Optionsnehmer: Im Optionsvertrag
steht, dass eine unentgeltliche Einräumung
der Dienstbarkeit der Erschließung für das
städtische Grundstück eingeräumt werden
soll. Das jedoch erst dann, wenn die Erschließung der Klammstraße zu den Liegenschaften der Optionsnehmer durch die