Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf
- S.45
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Stadt Innsbruck realisiert worden ist und
dem Siegerprojekt des durchgeführten Architektinnen- bzw. Architektenwettbewerbes, Ergänzungen des Bebauungsplanes,
erlassen wurden.
Es könnte sein, dass die gemeinsame Erschließung doch nicht durchgeführt wird.
Was wäre dann? Dadurch würden wir uns
auch die Einräumung der Dienstbarkeit verbauen. Es muss ja nicht unbedingt unentgeltlich sein, wenn das vordere Grundstück
nicht bebaut wird. Man wird dann wahrscheinlich das ortsübliche Entgelt verlangen. Aus meiner Sicht sollte dieser Punkt in
den Vertrag aufgenommen werden. Für den
Fall, dass nicht gemeinsam erschlossen
wird, sollte eine Dienstbarkeit für das städtische Grundstück der Stadt Innsbruck eingeräumt werden.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich verstehe
die Frage nicht. Es gibt den Punkt drei, dass
wir das Projekt mit einer Pauschale brutto
€ 15.000,-- übernehmen könnten.
"Für den Fall, dass es keine gesamthafte
Umsetzung gibt, verpflichten sich die Optionsnehmer zur unentgeltlichen Einräumung
der Erschließung des städtischen Grundstückes. Diese jedoch erst dann, wenn die
öffentliche Erschließung in der Klammstraße realisiert wurde.")
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Eine Frage
noch zu Deiner Frage bezüglich der Verdichtung: Hebt sich diese Frage nicht
dadurch auf, dass die Stadt Innsbruck bei
einer höheren Dichte 30 % mehr erhält? Wir
sind das komplizierte Konstrukt, mit den
Auf- und Minderzahlungen das erste Mal
umgangen, indem wir 30 % der gesamten
Nutzfläche erhalten. Genau deshalb wollten
wir das nicht an die Dichte anhängen.)
Ich glaube nicht, dass dies in Zusammenhang zu bringen ist. Wir verkaufen den
Grundstücksanteil. Dieser Grundstücksanteil beträgt zirka 5.100 m² und wird um einen Preis von € 416,-- minus zehn Prozent
verkauft.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn im Verhältnis mehr Wohnraum entsteht, erhalten
wir auch 30 % mehr.)
Jedoch nicht 30 % mehr vom Kaufpreis,
sondern zehn Wohnungen oder dergleichen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist es auch
Wert oder?)
Die Wohnungen können wir vergeben. Aber
wir erhalten nicht 30 % mehr vom Kaufpreis.
"… zu den Liegenschaften der Optionsnehmer seitens der Stadt Innsbruck realisiert
wurde und dem Siegerprojekt des durchzuführenden Architektinnen- bzw. Architektenwettbewerbes entsprechende Ergänzungs- oder Bebauungspläne erlassen wurden."
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es geht dabei
um die unentgeltliche Dienstbarkeit. Gehen
wir noch einmal zurück zum Ersten.
Mag.a Sagl sagt, dies sei zu unseren Gunsten. Für den Fall, dass keine gesamthafte
Umsetzung erfolgt, verpflichten sich die Optionsnehmer zu unentgeltlichen Dienstbarkeiten. Das jedoch erst dann, wenn die Umsetzung der öffentlichen Erschließung realisiert wurde.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn der vordere Teil nicht bebaut wird, sollen die Optionsnehmer, welchen durchaus schon Eingeständnisse abgerungen wurde, die Freifläche für eine Straße abtreten und dann
sollen sie uns auf ihren Grundstücken die
Durchfahrt erlauben. Ich kann es gerne versuchen zu verhandeln.)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter meint, man wisse
nicht, was geschieht, wenn die öffentliche
Erschließung nicht realisiert wird. Dann ginge es um Verhandlungen der entgeltlichen
Dienstbarkeit. Das betrifft den umgekehrten
Fall. Die Frage ist, ob wir die Möglichkeit
entgeltlich zuzufahren haben, wenn nur hinten gebaut wird.
Ich habe schon gemeint, dass das Verfahren entgeltlich gemacht werden soll. Einfacher ist, wenn die Stadt Innsbruck sagt, sie
möchte dort eine Erschließung haben. Das
übliche Verfahren mit Grundeinlöse usw.
durchzuführen, ist wesentlich komplizierter.
Die Frage bezüglich der Dichte, möchte ich
hinterfragen. Wenn wir 30 % mehr von der
Fläche erhalten, ist das auch für uns ein
Wert. Es würde sich der Anteil der Quadratmeter verringern, deshalb sind wir auf die
30 % gekommen. Der Kaufpreis ist durch
die Richtlinien festgelegt.)
Die € 416,-- minus 10 % pro Quadratmeter.
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012