Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.5

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1.

§ 6 Abs. 1 und Abs. 4 GOGR: Teilnahme von nicht dem Gemeinderat angehörenden Personen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Heute sind
Mitglieder der HochschülerInnenschaft (ÖH)
anwesend. Unter ihnen befindet sich auch
der Vorsitzende, Korbinian Kasinger. Herzlich willkommen. (Beifall von allen Seiten)

ein Einwand oder sind Ergänzungen vorzunehmen?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.

Sie sind wegen des StudentInnentickets
hier. Dazu wurde auch ein Transparent vorbereitet.

4.

Genehmigung der Tagesordnung

Zur Information für GemeinderätInnen und
ZuhörerInnen mache ich aufmerksam, dass
laut § 6 Abs. 1 und Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) ZuhörerInnen sich jeder Äußerung zu enthalten
haben und keine Abordnungen zu Sitzungen des Gemeinderats zugelassen sind.

Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.

Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.

Es wurde deshalb vereinbart, dass das
Transparent vor Sitzungsbeginn entfernt
wird. Die Fotos sind schon auf Twitter und
Facebook online. Es wird so aussehen, als
wären 300 oder 400 Leute da gewesen.

5.

Es freut uns aber, wenn Ihr unserer Sitzung
als ZuhörerInnen beiwohnt.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren
Sitzen.)

2.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von ergänzenden Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die ergänzenden Aufnahmen von Ton und
Bild werden genehmigt.
3.

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 05./06.12.2013
(16. Sitzung)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
zur Behandlung des Jahresvoranschlags
der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2014 vom 05./06.12.2013
(16. Sitzung) wurde allen Mitgliedern des
Gemeinderates zur Verfügung gestellt. Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls
GR-Sitzung 13.11.2014

Dr. Burger Alfred, ausgezeichnet
mit dem Sportehrenzeichen der
Stadt Innsbruck 1988, verstorben
am 16.10.2014 im 92. Lebensjahr,
Totengedenken

Dr. Alfred Burger hat den Fußball im Tiroler
Landesverband und weit darüber hinaus
über viele Jahre mit hoher fachlicher Kompetenz und großem menschlichem Gespür
gestaltet und geprägt.
Über mehr als vier Jahrzehnte hat er sich
ehrenamtlich für den Fußballsport engagiert. In den Jahren von 1984 bis 1993 führte er als Präsident den Tiroler Fußballverband (TFV). Außerdem war er im Präsidium
des Österreichischen Fußballbundes (ÖFB)
und über zwei Jahrzehnte im Bundesvorstand des ÖFB tätig.
Es waren vor allem seine zukunftsweisenden Ideen, die Dr. Alfred Burgers Einsatz für
den Ballsport kennzeichneten. Dabei betonte der erklärte Teamplayer immer, "primus
inter pares" zu sein. Neben allem fachlichen
Engagement hat er nie den Blick für und
das Interesse an den Menschen verloren.
Sein besonderes Augenmerk galt stets der
Nachwuchsarbeit.
Auch nach seiner aktiven Zeit blieb er dem
Tiroler Fußballverband zeitlebens stark ver-