Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.43
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31.
III 11500/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F12, Pradl, Bereich
Beda-Weber-Gasse Nrn. 22 und
24, Teilfläche der Gp. 1711/5,
KG Pradl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. PR F10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F12, Pradl, Bereich Beda-Weber-Gasse Nrn. 22 und 24,
Teilfläche der Gp. 1711/5, KG Pradl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. PR - F10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
32.
III 13292/2013
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. HA - Ö34, Höttinger
Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166,
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist
abgeschlossen.
GR-Sitzung 13.11.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. HA - Ö34, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166, (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32 TROG 2011,
wird beschlossen.
33.
III 13293/2013
Flächenwidmungsplan Nr. HA F38, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166, (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. 753),
gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist
abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HA - F38,
Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166,
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 753), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.