Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf
- S.44
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34.
III 6667/2014
Flächenwidmungsplan Nr. DH F5, Dreiheiligen, Bereich zwischen
Pradler Brücke, Zeughausgasse,
Kapuzinergasse und Sill (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753), gemäß § 36
Abs. 2 und § 111 Abs. 4
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zehn Stellungnahmen zu den
Entwürfen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes eingegangen. Eine weitere
ist nachher eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im Original oder Kopie
bei.
Die Stellungnahmen richten sich gegen das
Vorhaben am Zeughausareal als Ganzes
und damit überwiegend gegen den Flächenwidmungsplan. Einige Stellungnahmen
richten sich im Wesentlichen gegen den
Bebauungsplan außerhalb des Zeughausareals.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt. Daraus ergaben sich
keine neuen Aspekte, die nicht bisher schon
bedacht wurden. Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte wird deshalb die Beschlussfassung
des oben genannten Flächenwidmungsplanes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung
der ÖVP, 2 Stimmen),
den Flächenwidmungsplan Nr. DH - F5,
Dreiheiligen, Bereich zwischen Pradler Brücke, Zeughausgasse, Kapuzinergasse und
Sill (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753), gemäß § 36
Abs. 2 und § 111 Abs. 4 TROG 2011, zu
beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
StR Gruber: Wie der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte vorgetragen hat, haben wir
uns im Ausschuss der Stimme enthalten.
GR-Sitzung 13.11.2014
Ich habe eine Protokollerklärung abgegeben, die im Prinzip für den Gemeinderat
übernehmbar ist.
Wir haben von den dortigen Bewohnerinnen
und Bewohnern nicht nur das Gefühl, sondern letztendlich auch die Erkenntnis erlangt, dass in der Kommunikation mit den
dort Wohnhaften sicherlich einige Versäumnisse und Fehler passiert sind. Das geht
nicht in Richtung der Stadt Innsbruck oder
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sondern in Richtung der bisherigen oder
noch immer innehabenden Eigentümer.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte haben wir angekündigt,
dass wir uns im Klub beraten werden, wie
wir uns zu diesem Antrag verhalten. Inzwischen hat es ein Treffen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern gegeben. Wir werden heute, wie auch bereits früher, diesem
Antrag zustimmen. Das soll zu unserer
Stimmenthaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und
dem jetzigen Stimmverhalten aufklären.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.10.2014 (Seite 729) wird angenommen.
35.
III 6669/2014
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. DH - B9, Dreiheiligen, Bereich zwischen Pradler Brücke, Zeughausgasse, Kapuzinergasse und Sill, ausgenommen Zeughausgasse Nrn. 3
bis 9 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DH - B4 und Nr. DH
- B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zehn Stellungnahmen zu den
Entwürfen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes eingegangen. Eine weitere
ist nachher eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im Original oder Kopie
bei.
Die Stellungnahmen richten sich gegen das
Vorhaben am Zeughausareal als Ganzes
und damit überwiegend gegen den Flächenwidmungsplan. Einige Stellungnahmen